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Pathologieleistungen
Klinikum Leverkusen gGmbH · Leverkusen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPathologieleistungen🏆 Universitätsklinikum Köln AöR · Köln
- Universitätsklinikum Köln AöR · Köln
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Universitätsklinikum Köln AöR. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens beabsichtigt die Auftraggeberin die für den Betrieb des Klinikums erforderlichen Pathologieleistungen zu vergeben. Sie selbst betreibt kein pathologisches Institut und setzt in diesem Bereich auch kein eigenes Personal ein. Ziel ist die Sicherstellung des pathologischen Leistungsportfolios am Klinikum, vor allem unter der Berücksichtigung einer bestmöglichen qualitativen Versorgung sowie einer höchstmöglichen Patientensicherheit und einer optimierten Wirtschaftlichkeit. Vor dem Hintergrund der DKG-Zertifizierung der Organkrebszentren (Brustkrebszentrum, Gynäkologisches Krebszentrum, Zentrum für Hämatologische Neoplasien, onkologisches Zentrum, Urologisches Krebszentrum, Viszeralonkologisches Zentrum) des Klinikums ist dabei die Einhaltung aller Anforderungen des DKG-Erhebungsbogen Pathologie von besonderer Bedeutung. Zusätzlich hierzu sind für das Brustkrebszentrum der Auftraggeberin auch die Pathologieanforderungen des Landes NRW zur Zertifizierung von Brustzentren einzuhalten. Außerdem sind nicht-onkologische Zentren zertifiziert: - Adipositas-Zentrum (DGAV) - Hernienzentrum (DGAV - DHG) - Regionales Traumazentrum (DGU) - Endoprothetikzentum (DGU endoCert) - Wirbelsäulenzentrum (Deutsche Wirbelsäulen Gesellschaft) - Gefäßzentrum Aorta, Arterien und Venen (RAL) - Beckenbodenzentrum (Deutsche Kontinenz Gesellschaft) - Mutter-Kind-Zentrum Leverkusen - Perinatalzentrum Level 1 (Ärztekammer Nordrhein, QFR-RL G-BA) - Babyfreundliches Krankenhaus (WHO-Initiative Babyfreundlich) - Diabeteszentrum (DDG) - Chest-Pain-Unit (DKG) - Interventionelle Kardiologie (DGK) - Heart-Failure-Unit (DGK) - Spezielle Rhythmologie (DGK) - Qualifizierte Akutschmerztherapie (TÜV Rheinland) - Stroke Unit (Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft) Hier sind ebenso die sich aus diesen Zertifizierungen ergebenen Anforderungen wie dem Endoprothetikzentrum einzuhalten. Selbiges gilt für den jährlichen Nachweis gem. § 4 Abs. 5 Obduktionsvereinbarung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
Der Preis wird anhand von Steigerungssätzen ermittelt, welche im Preisblatt einzutragen sind. Dabei wurden für bestimmte Jahresumsatzspannen verschiedene Steigerungssätze abgefragt, welche von Auftraggeber unterschiedlich gewichtet wurden. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwert erhält 700 Punkte. Angebote, deren Gesamtwert den niedrigsten Gesamtwert überschreiten, werden gemäß folgender Formel bewertet: Punkte = 700 x (niedrigster Gesamtwert / angebotener Gesamtwert)
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Qualitätskonzepte 25 Pkt.Qualität
Abgefragt wurden von den Bietern konzeptionelle Darstellungen zu den nachfolgenden Unterkriterien: - Befundungszeit - Bewertung des Order and Entry Konzepts - Qualitätsmanagement - diagnostische Breite der Pathologie - Zusammenarbeit - Ausfallsicherheit - medizinisches Führungspersonal Es können pro Unterkriterium max. 50 Wertungspunkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt nach folgendem Maßstab anhand der (schriftlichen) konzeptionellen Darstellung: - 50 Punkte Darstellung, die in jeder Hinsicht eine sehr gute Leistungserbringung für das Klinikum erwarten lässt. - 40 Punkte = Darstellung, die in überwiegender Hinsicht eine gute Leistungserbringung erwarten lässt, jedoch geringe Nachteile für die Leistungserbringung aufweist. - 30 Punkte = Darstellung, die eine befriedigende Leistungserbringung erwarten lässt, die jedoch qualitativ oder quantitativ deutliche Nachteile für die Leistungserbringung aufweist. - 20 Punkte = Darstellung, die eine ausreichende Leistungserbringung erwarten lässt, die jedoch qualitativ und/oder quantitativ erhebliche für die Leistungserbringung aufweist. - 10 Punkte = Darstellung, die eine mangelhafte Leistungserbringung erwarten lässt, da sie qualitativ und quantitativ schwerwiegende Nachteile für die Leistungserbringung aufweist. - 0 Punkte = Keine oder ungenügende Darstellung (führt nicht zum Ausschluss). Die je Unterkriterium erzielten Wertungspunkte werden addiert. Die Bieter können im Qualitätskriterium somit insgesamt 350 Wertungspunkte erreichen.
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Leistungsverzeichnis 25 Pkt.Qualität
Mit dem Leistungsverzeichnis wurde die Erfüllung verschiedener Muss- und Kann-Kriterien abgefragt. Die Kann-Kriterien waren dabei wertungsrelevant. Erreichbar war dabei ein maximaler Gesamtwert von 336.Dieser wird mit einer Punktzahl von 350 Punkten bewertet. Der von dem jeweiligen Bieter im Leistungs-verzeichnis erreichte Gesamtwert wird gemäß folgender Formel bewertet: erreichter Gesamtwert des Bieters x (Maximalpunktzahl / maximaler Gesamtwert) = Punktzahl Die erreichte Punktzahl wird auf die zweite Dezimalstelle gerundet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 30.09.2025 Original-Veröffentlichung
- 30.09.2025 Unter der Angabe "Höchstzahl der Teilnehmer" gibt die Auftraggeberin an, mit wie vielen Auftragnehmern sie den Abschluss der Rahmenvereinbarung beabsichtigt.
- 30.09.2025 Ein Vertragsbeginn ist nach aktuellen Berechnungen der Auftraggeberin erst im Oktober 2026 möglich.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Universitätsklinikum Köln AöR1 Veröffentlichung
- 31.03.2026 Richtigstellung Wettbewerbsgewinner aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 380 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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