RV Beschaffung iPads für kommunale Schulen
KI Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von iPads für kommunale Schulen abzuschliessen.
Landkreis Saarlouis · Saarlouis · Saarland · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Kostenlos beobachten →Abschluss von Kauf- und Leasing-Rahmenvereinbarungen zur landesweiten Bereitstellung einer einheitlichen iPad-Systemlösung für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte im Saarland, einschließlich Zubehör und Services
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Es werden Kauf- und Leasing-Rahmenvereinbarungen für eine landesweite iPad-Systemlösung für Schüler und Lehrkräfte im Saarland gesucht.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der AG fordert von den Bietern den Nachweis über das Bestehen oder eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Diese Versicherung muss folgende Anforderungen erfüllen:
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann und unverzüglich zu erfolgen hat.
Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
vergleichbarer Umsatz (Angaben zum Auswahlkriterium) - Konkretisierung der Bewertung als Auswahlkriterium:
Hinsichtlich dieses Kriteriums erfolgt keine Aufgliederung in weitere Unterkriterien.
Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des Jährlichen vergleichbaren Umsatzes des Bewerbers im Bereich Lieferung von IT-Hardware in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern für das Jahr 2025 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so gibt der Bewerber die Zahlen für 2022-2024 an. Der Umsatzwert 40 Mio. Euro EUR entspricht dem Erfüllungsgrad (EG) 1.
Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von
100 Mio. EUR und mehr wird der maximale Erfüllungsgrad (EG) 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsatzzahlen als
100 Mio. EUR nicht vergeben. Umsatzwerte > 40 Mio. Euro EUR und < 100 Mio. EUR werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert.
Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor.
Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 7 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Hier lassen sich maximal 63 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
vergleichbarer Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags verfügen.
Mindestanforderung
Der vergleichbare Jahresumsatz des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jährlich im Bereich Lieferung/Leasing von IT-Hardware (z.B. Tablets, Laptops, Desktop-PCs) muss mindestens 40 Mio. Euro betragen.
Zum Nachweis sind neben der Eigenerklärung auf Verlangen durch den AG testierte Jahresabschlüsse beziehungsweise Bilanzen vorzulegen (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Referenzen (Angaben zum Auswahlkriterium) - Konkretisierung der Bewertung als Auswahlkriterium:
Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 237 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt.
Es gelten folgende Unterkriterien, wobei die Anforderungen an die Wertbarkeit (siehe oben) :
Schulbedarf oder öffentliche Auftraggeber
Rahmen eines Leasingvertrags
Endgeräte für den Schulbedarf oder öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Leasingvertrags
Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Musterformular
für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der
Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist
bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen
Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden
Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen
in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen
Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer
laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der
Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Es werden nur
Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als max. 5 Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die
Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der
Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten
Beratungsleistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist
hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die
nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind
daher grds. keine tauglichen Referenzen. Die jeweiligen Referenzunterkriterien werden wie folgt
erläutert.
1. Erfahrung über die Lieferung von iPads oder vergleichbarer Endgeräte für den Schulbedarf
oder öffentlicher Auftraggeber
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl vergleichbarer Referenzobjekte, die in Bezug auf den Leistungsinhalt der Leistungsbeschreibung erbracht wurden. Es ist folgender Berechnungsschlüssel
vorgesehen: Als Mindestanforderung sind 3 Referenzen vorgesehen. Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Anzahl von 3 Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad (EG) 1. Ab einer Anzahl von 6 Referenzen wird der maximale Erfüllungsgrad (EG) 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei einer höheren Anzahl als 6 Referenzen nicht vergeben. Werden mehr als 3, aber weniger als 6 Referenzen angegeben, erfolgt die Bestimmung des EG anhand der oben
geschilderten linearen Interpolation. Der Erfüllungsgrad wird jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert. Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen.
2. Erfahrung über die Lieferung von iPads oder vergleichbarer Endgeräte im Rahmen eines
Leasingvertrags
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl vergleichbarer Referenzobjekte, die in Bezug auf den Leistungsinhalt der Leistungsbeschreibung erbracht wurden. Es ist folgender Berechnungsschlüssel vorgesehen: Als Mindestanforderung sind drei Referenzen vorgesehen. Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Anzahl von drei Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad (EG) 1. Ab einer Anzahl von neun Referenzen wird der maximale Erfüllungsgrad (EG) 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei einer höheren Anzahl als neun Referenzen nicht vergeben. Werden mehr als vier, aber weniger als neun Referenzen angegeben, erfolgt die Bestimmung des EG anhand der oben geschilderten linearen Interpolation. Der Erfüllungsgrad wird jeweils mit dem
Gewichtungsfaktor 24 multipliziert. Hier lassen sich maximal 72 Punkte erreichen.
3. Kumulierungskriterium
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl vergleichbarer Referenzobjekte, die in Bezug auf den
Leistungsinhalt der Leistungsbeschreibung erbracht wurden. Bei diesem Unterkriterium wird eine
Referenz nur bewertet, soweit sie die Anforderungen der Unterkriterien 15.2.1 und 15.2.2
(Leasingvertrag und Mindestmenge Lieferung iPads oder vergleichbarer Endgeräte für Schulbetrieb oder
öffentliche Auftraggeber) erfüllen. Es ist folgender Berechnungsschlüssel vorgesehen: Als
Mindestanforderung sind 3 Referenzen vorgesehen. Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderung
nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Anzahl von drei Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad
(EG) 1. Ab einer Anzahl von neun Referenzen wird der maximale Erfüllungsgrad (EG) 3 erreicht. Ein
höherer EG wird auch bei einer höheren Anzahl als neun Referenzen nicht vergeben. Werden mehr als
vier, aber weniger als neun Referenzen angegeben, erfolgt die Bestimmung des EG anhand der oben
geschilderten linearen Interpolation. Der Erfüllungsgrad wird jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 30
multipliziert. Hier lassen sich maximal 90 Punkte erreichen.
Unternehmensreferenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der AG bewertet die technische Leistungsfähigkeit der Bewerber anhand derer einschlägiger Erfahrung. Hierzu findet eine Bewertung von Unternehmensreferenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV statt.
Die Bewertung erfolgt anhand von zwei Referenzunterkriterien:
-Unterkriterium 1 - Erfahrung über die Lieferung von iPads für den Schulbedarf
-Unterkriterium 2 - Erfahrung über die Lieferung von iPads im Rahmen eines Leasingvertrags
1.Erfahrung über die Lieferung von iPads oder vergleichbarer Endgeräte für den
Schulbedarf oder öffentlicher Auftraggeber
Es müssen mindestens drei Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Anforderungen
genügen: - Notwendiger Referenzinhalt/Notwendige Angaben
Standorte
Hochschulen oder vergleichbar) dienen
Teilnahmefrist. - Weitere notwendige Angaben
Nachunternehmer/Eignungsverleiher)
vorbenannten wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen
2. Erfahrung über die Lieferung von iPads oder vergleichbarer Endgeräte im Rahmen eines
Leasingvertrags
Es müssen mindestens drei Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Anforderungen
genügen: - Notwendiger Referenzinhalt/Notwendige Angaben
mind. 12 Monaten Laufzeit
Hochschulen oder vergleichbare öffentliche Auftraggeber) dienen
sowie der Service/Support (jeweils vergleichbar zur hiesigen Leistungsbeschreibung) umfasst
sein
Teilnahmefrist. - Weitere notwendige Angaben
Nachunternehmer/Eignungsverleiher)
vorbenannten wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen
Einfache Nachunternehmer (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der öffentliche Auftraggeber fordert Unternehmen auf, mit Abgabe des Teilnahmeantrags die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, zu benennen.
Sofern Unternehmen Nachunternehmer einsetzen wollen, sind folgende Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag bzw. spätestens auf gesonderte Anforderung in der Teilnahmephase einzureichen:
Qualifizierte Nachunternehmer (Eignungsleihe) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bieter können sich zum Nachweis der Eignung auch der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Informationssicherheitsmanagement (ISO27001 oder gleichwertig) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss über ein wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem für die im Rahmen dieses Auftrags relevanten Leistungen verfügen. Dieses Informationssicherheitsmanagementsystem muss nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig zertifiziert sein.
-Gegenstand der Zertifizierung
Die Zertifizierung muss sich mindestens auf denjenigen Unternehmensteil / Standort / die IT-Infrastruktur beziehen, der die folgenden Leistungen erbringt:
oKonfiguration und Verwaltung der Schul-iPads (einschließlich Mobile-Device-Management),
oBereitstellung von ggf. vorgesehenen cloud- oder backend-Diensten im Zusammenhang mit den Schul-iPads,
oProzesse zur Rücknahme der Geräte und zur sicheren Datenlöschung nach Rückgabe.
-Nachweis mit Teilnahmeantrag
oEigenerklärung, dass ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 27001, aus dem der zertifizierte Geltungsbereich (Scope) hervorgeht, besteht oder
oein gleichwertiges Zertifikat oder eine gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, die belegt, dass das Informationssicherheitsmanagementsystem des Bieters ein Sicherheitsniveau bietet, das dem Standard der DIN EN ISO/IEC 27001 im Wesentlichen entspricht.
oDer Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage des entsprechenden Zertifikats im Original oder in Kopie zu verlangen.
Das Zertifikat muss von einer nach einschlägigen Normen (z.B. ISO/IEC 17021) akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt sein. Gleichwertige Zertifikate akkreditierter Stellen aus anderen EU-/EWR-Staaten werden anerkannt.
Gleichwertige Nachweise
Erklärt der Bewerber, dass er nicht ausdrücklich nach DIN EN ISO/IEC 27001 zertifiziert ist, hat er die Gleichwertigkeit des Sicherheitsniveaus zur DIN EN ISO/IEC 27001 in geeigneter Weise zu erläutern, z.B. durch:
-Vorlage des gleichwertigen Zertifikats,
-Darstellung der zugrunde liegenden Norm(en) und
-eine kurze tabellarische Gegenüberstellung der wesentlichen Anforderungen zur DIN EN ISO/IEC 27001.
-Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von dem Unternehmen vorzulegen, das die IT-Infrastruktur bzw. die MDM-Leistungen betreibt. Beauftragt der Bieter hierfür Nachunternehmer, ist das Zertifikat von demjenigen Unternehmen vorzulegen, das die entsprechenden Leistungen erbringt.
-Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Sicherheitsmanagementmaßnahmen der zuvor geforderten entsprechen und er darlegt, dass er diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen konnte.
Qualitätsmanagement (ISO9001 oder gleichwertig) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss über ein wirksames Qualitätsmanagementsystem für die im Rahmen dieses Auftrags relevanten Leistungen verfügen. Dieses System muss nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifiziert sein.
-Nachweis mit Teilnahmeantrag
Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass ein gültiges DIN EN ISO 9001-Zertifikat einer akkreditierten, unabhängigen Zertifizierungsstelle vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage des entsprechenden Zertifikats im Original oder in Kopie zu verlangen.
-Gleichwertige Nachweise
Gleichwertige Zertifikate oder sonstige Nachweise werden grundsätzlich nicht anerkannt. Für Bewerber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union werden gleichwertige Bescheinigungen von in diesem Mitgliedstaat ansässigen Stellen anerkannt, sofern deren Gleichwertigkeit mit der DIN EN ISO 9001 nachgewiesen wird.
-Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer
Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens das Mitglied, das die für den Auftrag maßgeblichen Leistungen erbringt, über ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem verfügen und die Eigenerklärung abgeben. Soweit wesentliche Teilleistungen durch Nachunternehmer erbracht werden, kann der Auftraggeber für diese Nachunternehmer ebenfalls die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung verlangen.
-Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen und er nachweist, dass er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen konnte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Basierend auf 384 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von iPads für kommunale Schulen abzuschliessen.
KI Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammelbeschaffung von insgesamt 712 Tablets inklusive Zubehör für die digitale Einsatzführung der Feuerwehren in den Landkreisen Nordsachsen, Görlitz und Bautzen.
KI Die Ausschreibung betrifft den Kauf, die Lieferung und die Instandhaltung von mobilen Endgeräten und optionalem Zubehör.
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