AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=759431) · Abgerufen am 16.08.2026 00:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/70f2cb2a-b537-48d6-b6b0-468459929d73/

Herstellung und Lieferung von 10-Euro-Münzronden für die Ausgabejahre 2026 und 2027

Notice-ID: 70f2cb2a-b537-48d6-b6b0-468459929d73 · Procedure-ID: e33d5535-dde1-4166-9146-e9167360e1ae

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesverwaltungsamt (BVA), Berlin
Veröffentlicht
25.03.2025
Frist (Submission)
24.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44451000 — Baumaterialien
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von unedlen Münzronden für die 10-Euro-Münze mit einer Mindestmenge Vollplättchen für die Außenringe und Kerne in Stempelglanzausführung für die Jahre 2026 und 2027 von 880.000 Stück und einer maximalen Optionsmenge von 1.200.000 Stück. Die Lieferungen sind gemäß Tabelle 2, der Leistungsbeschreibung an die jeweils zur Prägung beauftrage Münzstätte zu liefern (Standorte der betreffenden Münzstätten der Bundesrepublik Deutschland: München, Stuttgart, Karlsruhe).

Vertragslaufzeit

Beginn
31.05.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).