AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVPYYDYTFKB5WGF/documents) · Abgerufen am 14.08.2026 21:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/70f4fe26-c155-4cb5-9e2c-8e32234b7eb1/

Rahmenvereinbarung Waldinventur 2025-2028

Notice-ID: 70f4fe26-c155-4cb5-9e2c-8e32234b7eb1 · Procedure-ID: 389b3be7-d717-4755-bb69-db2763a8c1ec

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Forst Brandenburg - Vergabemanagement Standort Eberswalde, Eberswalde
Veröffentlicht
20.08.2025
Frist (Submission)
25.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77000000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zu Dienstleistungen in den Sachgebieten Waldinventur (WaldInv) und Forstliche Umweltkontrolle (FUK). Entsprechend der Leistungsbeschreibung gliedern sich die Tätigkeiten in die drei Aufgabenfelder: - Fortführung des Verjüngungszustands- und Wildeinflussmonitoring (WaldInv-VWM) - Vor- und Nachbereitung der Kohlenstoffinventur 2027 (WaldInv-CI27) - Mitarbeit im forstlichen Umweltmonitoring (Level II)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).