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Dynamisches Beschaffungssystem für Arbeitnehmerüberlassung "Nichtmedizinisches Personal
Charité CFM Facility Management GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 31.07.2030, 10:00 Uhr (noch 1439 Tage)
Beschreibung
Die Charité CFM Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité), hat einen Bedarf für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich des Facility Managements (ausgenommen sind hierbei medizinische oder pflegerische Tätigkeiten). Das Dynamische Beschaffungssystem "Dynamisches Beschaffungssystem: Arbeitnehmerüberlassung" beginnt mit Teilnahmebestätigung (für zukünftigen Bieterpool) und hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2030. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird ein dynamisches Beschaffungssystem für die Arbeitnehmerüberlassung von nicht-medizinischem Personal im Facility Management.
- Das System hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2030 und erfordert eine Teilnahmebestätigung für den Bieterpool.
- Die genauen Anforderungen und Unterlagen sind auf der Vergabeplattform der Charité einzusehen.
- Es handelt sich um ein nicht-medizinisches Personalüberlassungsprojekt im Facility Management.
Die Charité CFM Facility Management GmbH sucht über ein dynamisches Beschaffungssystem Dienstleister für die Arbeitnehmerüberlassung im Facility Management.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufs-/Handelsregister
Gefordert ist eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Vorliegen eine gültigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitskräften.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Gefordert ist die ausgefüllte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist eine Versicherungssummen je 2,5 Mio. Euro für Personen – und Sachschäden. Dazu ist das Formblatt des Auftraggebers oder eine Kopie der Versicherung einzureichen bzw. einen Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage.
-
Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Gefordert ist die Angabe der Gesamtumsätze und Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Arbeitnehmerüberlassung) der letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025) Nachzuweisen sind folgende Umsätze Gesamtumsatz von mindestens 500.000,00 EUR p.a. in den letzten 3 Geschäftsjahren - Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Arbeitnehmerüberlassung) von mindestens 250.000,00 EUR p.a. in den letzten 3 Geschäftsjahren
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Gefordert sind Referenzen der letzten 3 Jahre über vergleichbare Leistungen. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn eine Arbeitnehmerüberlassung vom Personal in den Bereichen Facility Management, insbesondere aus den Fachbereichen Logistik (Lagerlogistik, Wirtschaftstransport, Archiv), Krankentransport, Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte, Patienten-/Mitarbeiterversorgung, Bettenaufbereitung/Reinigung, Technischen Anlagen, Sicherheit oder Finanzen erfolgt ist. Nachzuweisen sind mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre (mind. ein Fachbereich muss je Referenz zutreffend sein). Je Referenz muss ein Auftragswert von min. 25.000,00EUR je Auftraggeber pro Jahr nachgewiesen werden.
Weitere Anforderungen
-
Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat als Nachweis über das Vorhandensein einer aktuell gültigen Zertifizierung eines Managementsystems gemäß ISO 9001:2015 oder höher z. B. EN, DIN entsprechende Angaben auf der „Erklärung Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifikate u. Sachkunde“ zu machen und eine Kopie der aktuell gültigen Zertifizierung einzureichen. Gültiges Zertifikat
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 31.07.2030 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 104 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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