AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYDYT681VTYQ/documents) · Abgerufen am 11.08.2026 01:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/71138172-8c92-42d6-9f4e-d5571f5a536d/

CAE Infrastrukturausstattung inkl. Dienstleistungskomponenten für die DHBW

Notice-ID: 71138172-8c92-42d6-9f4e-d5571f5a536d · Procedure-ID: ccae7cbf-a485-44ce-8205-fe159fab2b2b

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch die Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
12.03.2025
Frist (Submission)
14.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.815.243 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gesamtmenge der ausgeschriebenen Systeme verteilt sich auf insgesamt 7 Standorte der DHBW (Heidenheim, Horb, Lörrach, Karlsruhe, Mosbach, Ravensburg, Stuttgart), die mit unterschiedlichen Mengen zu beliefern sind. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen Installation, Migration und Administration, Telefonsupport und Schulungen. Die geplante Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die Dienstleistung ist über den Zeitraum der geplanten Nutzungsdauer sicherzustellen. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf ca. 2,3 Mio. Euro.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2030
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).