AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7121844a-39c5-4144-8a92-4e84802cd2f3/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen für Wartung und Service von 4 Netzersatzanlagen in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 380-25

Notice-ID: 7121844a-39c5-4144-8a92-4e84802cd2f3 · Procedure-ID: d62b7d7f-5e7d-4841-af2c-5dbe77808dbc

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
22.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50532000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
449.600 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

ACHTUNG: Die Anlagen Leistungsverzeichnis (Anlage B-02), Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-01a), Ergänzungsvertrag zur Störungsbeseitigung (Anlage C-01b), Bestandsliste (Anlage C-02), Arbeitskarten (Anlage C-03a bis Anlage C-03d) und Muster-Wartungskarte (Anlage C-03e) sind nicht veröffentlicht. Details hierzu sind unter Abs. 2.1.4 Allg. Informationen Pkt. 4 bzw. unter Abs. 5.1.6 Zusätzl. Informationen. Pkt. 3 aufgeführt. --- Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. (Mo.-Fr. von 7-22 Uhr) und auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen. --- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen. --- Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten. Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von maximal 48 Stunden abzuschließen. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01a Besondere Vertragsbedingungen, C-01b Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung und ihren Anlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.01.2030
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
LET Liebschner Energietechnik GmbH
Vertragsabschluss
21.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).