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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen

Gemeinde Unterhaching · Unterhaching · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Objektplanung Ingenieurbauwerke
    gesch. 95.622 €
    🏆 Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Ammersee · Inning am Ammersee
  • Los 2 Vergeben
    Objektplanung Freianlagen
    gesch. 16.455 €
    🏆 Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Ammersee · Inning am Ammersee
Auftragnehmer
  • Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Ammersee · Inning am Ammersee
Zuschlagswert 140.768 €
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 28.01.2026

Beschreibung

Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs im Planungsabschnitt II in zwei (2) Losen.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📅 Frist verlängert

    Zur Erzielung eines größtmöglichen Wettbewerbs wird die Angebotsfrist um eine Woche verlängert.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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📅 Laufzeit endet am 31.08.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Persönliche Erfahrung des Projektteams 50 %
    Qualität

    Bewertet wurde die Erfahrung des Projektteams bestehend aus einem Projektleiter, und einem stellvertretenden Projektleiter anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Der benannte Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Begriffsbestimmung: - Ein "Projektleiter" ist die zentrale Führungskraft des Projekts und trägt die Gesamtverantwortung für dessen erfolgreiche Umsetzung. Er ist der Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und verantwortlich für die Planung, Steuerung und Überwachung aller Projektphasen. - Ein "stellvertretender Projektleiter" unterstützt den Projektleiter in allen Aufgabenbereichen und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Er sorgt dafür, dass der Projektfortschritt auch ohne die direkte Anwesenheit des Projektleiters reibungslos weiterläuft. - C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen": Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. a) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8. - Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojektgeleitet als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und an persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: - Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Dienstleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI umfasst haben, mindestens in den Leistungsphasen 5 bis 8 der HOAI. - Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben bzw. mit folgendem Inhalt: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters); - Angabe, ob der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen. -Rolle des Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter); - Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI, für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI, mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8, mit mindestens folgendem Inhalt: - Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der Leistung; - Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet. Fortsetzung folgt:

  • Kalkulatorischer Angebotspreis (netto) 50 %
    Preis

    Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1". Hinweis: Es besteht für die Bieter die Möglichkeit jeweils ein (1) Angebot für beide Lose abzugeben und hierbei einen Rabatt anzubieten, für den Fall, dass sie den Auftrag für diese beiden Lose erhalten. Gibt der Bieter ein sogenanntes Kopplungsangebot mit einem Preisvorteil [Kopplungsabschlag in Prozent (%)] ab, so ist der hierdurch entstandene Preisvorteil wertungsrelevant. Für die Angabe des Kopplungsabschlags in Prozent verwendet der Bieter die Anlage 300 "Anschreiben Angebote". Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien sowie Angaben zu der Wertung der Angebote ergeben sich aus Kapitel 6.7.5 sowie Kapitel 6.7.6 für das Los 1; Kapitel 6.8.5 sowie Kapitel 6.8.6 für das Los 2 der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".

  • Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung 0 %
    Qualität

    Fortsetzung persönliche Erfahrung des Projektteams: b) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1 Dem Auftraggeber kommt der Realisierung und Absicherung von Fördermitteln in dem gegenständlichen Projekt eine zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist es für den Auftraggeber entscheidend, einen Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter zu gewinnen, die über eine Erfahrung in der Begleitung von nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) geförderten Projekten verfügen. Bewertet wird daher, ob das angegebene persönliche Referenzprojekt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert wurde. Für jedes nach den RZWas geförderte persönliche Referenzprojekt wird ein (1) Punkt vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt fünf (5) Punkte. Für die Punktetabelle wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen. Der Bieter hat zu informatorischen Zwecken den Betrag anzugeben, der in dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt gefördert worden ist. Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters umfasste Maßnahmen im innerörtlichen Kontext. Ja = 1 Punkt. Nein = 0 Punkte. Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert. Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte erzielen: (Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkt = 2 Punkte Zur punktemäßigen Bewertung - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 10 Punkte erzielen; das heißt 20 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 2,5 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_ Los 1" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" beträgt einheitlich 50 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Ammersee). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Objektplanung Ingenieurbauwerke
Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Ammersee 127.086 €
Los 2 Objektplanung Freianlagen
Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Ammersee 13.682 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 14 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Ammersee
    Zuschlagswert 140.768 €

    1 Veröffentlichung

    • 03.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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140.768 €
Zuschlagswert

Vergabenummer GUH100.0003_Hachinger Bach
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Gemeinde Unterhaching
Standort Unterhaching, Bayern
Veröffentlicht 03.02.2026
CPV-Codes (4) 71240000 · Architektur und Ingenieurwesen
71000000 · Architektur und Ingenieurwesen
71300000 · Architektur und Ingenieurwesen
71222000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,1 in der Branche)
Lose 2
Erfüllungsort Unterhaching
Laufzeit 17.02.2026 – 31.08.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Ammersee · Inning am Ammersee

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Ammersee
Vertrag 28.01.2026

Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 285.119 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 110.500 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Gemeinde Unterhaching · Unterhaching