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Stadt Cottbus - VHVmöTW 314-2024 Umbau Objekt A.-Bebel-Str. 2 in Cottbus zum Dienstleistungs- und Handelszentrum
Stadtverwaltung Cottbus · Cottbus · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Das Gebäude des ehemaligen Kaufhauses "Galeria" ist eine Spezialimmobilie der DDR- Baukultur aus dem Jahr 1968, bekannt als "Typenbau VEB Leipzig-Projekt". Der Standort wurde seitdem durchgehend als Warenhaus genutzt und speziell in den 1990er Jahren auf die seinerzeit geltenden Ansprüche einer modernen Verkaufsstätte baulich angepasst. Das bedeutet, dass es im Wesentlichen eine zusammenhängende Verkaufsfläche vom Erd- bis zum 2. Obergeschoss gibt mit jeweils dazu gehörigen Nebenräumen je Geschoss. Weiterhin existieren im 2. Obergeschoss ein Verwaltungsbereich in Büroraumstruktur, eine Großküche sowie großflächige Lagerbereiche inklusive einer Tiefgarage im Untergeschoss. Zum reibungslosen nutzungsspezifischen Betrieb als Handelsimmobilie sind in den Zwischen- und Hauptgeschossen den Verkaufsflächen diverse Technikräume mit einer umfangreichen Ausstattung zugeordnet. Der Gebäudekomplex des einstigen Kaufhauses steht unter Denkmalschutz - insbesondere hinsichtlich der äußeren Gesamterscheinung und Materialität. Um einem drohenden dauerhaften Leerstand, nach der Insolvenz des letzten Ankermieters, des ehemaligen Warenhauses entgegen zu wirken hat sich die Stadt Cottbus dazu entschlossen, diese Immobilie zu erwerben und für die Bürger zu einem Dienstleistungszentrum zu entwickeln. Zahlreiche künftige Nutzungen stehen in der Diskussion. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Umbau eines denkmalgeschützten ehemaligen Kaufhauses in Cottbus zu einem Dienstleistungs- und Handelszentrum.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 23.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 13.12.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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