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DAS Distributed Acoustic Sensing System
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 07.09.2026, 10:00 Uhr (noch 12 Tage)
Beschreibung
Das Forschungsthema DAS (Distributed Acoustic Sensing) wird am DLR Institut für den Schutz Maritimer Infrastrukturen (MI) in Bremerhaven eingegliedert. Es soll der Langzeitbetrieb von DAS-Systemen an Telekommunikations-Kabeln in jeweils Ost- und Nordsee und verschiedenen Hafenbereichen etabliert werden. Die DAS-Systeme detektieren Störungen an Telekommunikations-Kabeln, wie z. B. durch die akustischen Wellen von vorbeifahrenden Schiffen ausgelöst werden. Ziel ist es, Telekommunikations-Kabel vor Sabotage zu schützen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Forschung & Entwicklung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines DAS-Systems zur Detektion von Störungen an Unterseekabeln in Nord- und Ostsee.
- Der Auftrag umfasst die Lieferung und Implementierung hochspezialisierter Messtechnik für den Langzeitbetrieb.
- Bieter müssen spezifische Referenzen im Bereich der maritimen Sensorik oder vergleichbarer Überwachungssysteme vorlegen.
- Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Beschaffung von Lieferleistungen für das DLR-Institut für den Schutz Maritimer Infrastrukturen.
Das DLR beschafft ein Distributed Acoustic Sensing (DAS) System zur Überwachung maritimer Infrastruktur gegen Sabotage.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
10 % Preis für ein DAS System (maximal 310.000 EUR) 75 % Erfüllung der technischen Anforderungen gemäß B1 bis B4 der Wertungsmatrix 15 % Erfüllung der Dienstleistungen gemäß B 15 bis B19 der Wertungsmatrix
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung BMWK (Russlanderklärung)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zu ILO Kernarbeitsnormen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung eines Unterauftraggebers (falls zutreffend)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle angebotenen Produkte, Komponenten und damit verbundenen Dienstleistungen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Rechtsvorschriften, Richtlinien und harmonisierten Normen der Europäischen Union in vollem Umfang entsprechen. Dies umfasst unter anderem die Vorlage einer gültigen CE-Kennzeichnung gemäß den einschlägigen EU-Richtlinien und -Verordnungen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, RoHS, soweit anwendbar). Darüber hinaus müssen alle Produkte anerkannten europäischen und internationalen Normen entsprechen, einschließlich der für den Beschaffungsgegenstand relevanten DIN-, EN- und ISO-Normen. Die Konformität ist durch entsprechende Zertifikate, Konformitätserklärungen und, sofern zutreffend, durch unabhängige Prüfberichte von akkreditierten Stellen nachzuweisen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, nachprüfbare Unterlagen zum Nachweis der Konformität anzufordern, einschließlich Zertifizierungen durch benannte Stellen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Produkte, bei denen eine angemessene Zertifizierung, Rückverfolgbarkeit oder nachprüfbare Konformität mit den genannten Normen fehlt, können vom Bewertungsverfahren ausgeschlossen werden. Darüber hinaus muss der Bieter nachweisen, dass die Herstellungsprozesse anerkannten Qualitätsmanagementsystemen wie ISO 9001 oder gleichwertigen Systemen entsprechen. Der öffentliche Auftraggeber kann Nachweise über Produktionsaudits, Transparenz in der Lieferkette sowie die langfristige Verfügbarkeit von Service, Wartung und Ersatzteilen innerhalb der EU verlangen. Angebote, die diese verbindlichen regulatorischen und qualitativen Anforderungen nicht erfüllen, gelten als nicht konform und werden ggfs. nicht für die weitere Bewertung berücksichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist u. a. nur dann zulässig, wenn die Unwirksamkeit des Auftrages im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 12 Tage
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Geschätzter Wert 310.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 07.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 47 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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