AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7163f81b-9f57-4d4a-bdfa-5d8f3e0d8094/

Vertrag über Reinigung und Restaurierung mikrobiell kontaminierter Akten des Bundesarchivs

Notice-ID: 7163f81b-9f57-4d4a-bdfa-5d8f3e0d8094 · Procedure-ID: 7323ea9a-f28b-400a-8e0d-abd73ca1db13

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
22.08.2025
Notice-Typ
Änderung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
79995100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Vertrag über die Reinigung und die Restaurierung mikrobiell kontaminierter Akten des Bundesarchivs Die Auftragnehmerin wird mit der Trockenreinigung und Restaurierung von 15 lfd. Metern historischen Aktenmaterials beauftragt, das sich aus ca. 800 Akteneinheiten beziehungsweise rund 90.000 Blatt zusammensetzt. Die vorbereitenden und nachbereitenden Arbeiten beinhalten das Lösen verschiedener Bindungen, das Foliieren, das Entmetallisieren, das Aktendeckel zuschneiden und das Verpacken der einzelnen Archivalien. Zu den erforderlichen restauratorischen Maßnahmen zählen das Glätten an ca. 15% aller Akteneinheiten sowie das Schließen von Rissen und das Ergänzen von Fehlstellen an ca. 30% aller Blätter (entspricht knapp 27.000 Blatt) mittels Japanpapier (und Weizenstärkekleister oder Hydroxypropylcellulose je nach Papierbeschaffenheit und Beschreibstoff), beziehungsweise mittels voll- oder teilflächigen Anfaserns oder Kaschierens.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).