AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 18:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/717e76a9-b02d-4d2c-9d23-e83eac21ec28/

Instandhaltung und Kauf von Check Point und Fortinet Security Komponenten 2026-2028

Notice-ID: 717e76a9-b02d-4d2c-9d23-e83eac21ec28 · Procedure-ID: 2df33482-bd94-4d22-8ef2-a3548a4ecd9d

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Stammdaten

Auftraggeber
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen
Veröffentlicht
29.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50312310 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beabsichtigt jeweils einen Instandhaltungsvertrag für die Erbringung von Instandhaltungsleistungen für im Einsatz befindlichen Check Point sowie Fortinet Security-Infrastrukturen abzuschließen. Die beiden Instandhaltungsverträge beinhalten auch die Lieferung von Hardware und Softwarekomponenten zur Instandhaltung der genannten Infrastrukturen. Los 1: Instandhaltung Check Point Komponenten sowie Lieferung von Check Point Hard- und Software-Komponenten zur Instandhaltung der genannten Infrastrukturen und Komponenten. Los 2: Instandhaltung Fortinet Komponenten sowie Lieferung von Fortinet Hard- und Software-Komponenten zur Instandhaltung der genannten Infrastrukturen und Komponenten.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).