AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 01:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7180d5bf-edd8-4681-8d74-4cb66e96a352/

Bundesbehördenzentrum Am Steigerwald, Neubau Gebäude 006, Objektplanung Gebäude

Notice-ID: 7180d5bf-edd8-4681-8d74-4cb66e96a352 · Procedure-ID: 54836bba-1446-465a-808f-8cef7c066235

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Thüringen, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), Abteilung 2 Hochbau und Liegenschaften, Erfurt
Veröffentlicht
07.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
223.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Generalzolldirektion GZD möchte in der Liegenschaft „Am Steigerwald“ in Erfurt einen Standort für Fortbildungen im Bereich Eigensicherung und Bewaffnung ESB ansiedeln. Das Gebäude 006 soll als Mensa neu gebaut werden. Die Planungsleistungen zum Abriss des vorhandenen Gebäudes 006 sowie alle Fachplanungsleistungen werden separat vergeben und sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens. Für die Planung des Neubaus von Gebäude 006 für den ESB-Standort werden hier die Dienstleistungen für die Objektplanung Gebäude ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Periode
40 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hoffmann.Seifert.Partner architekten ingenieure
Angebotsspanne
231.695 – 282.397 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).