AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 23:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/71854576-d13f-416b-8045-19e2ea1d96ef/

Neubau Gymnasium Herrsching – Bauphysik

Notice-ID: 71854576-d13f-416b-8045-19e2ea1d96ef · Procedure-ID: 878e25a9-3a11-41b0-b4db-74a81b49181a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Starnberg, Starnberg
Veröffentlicht
06.11.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
71310000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Vertragswert
136.330 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg; zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden. Konsolidierung der aktuellen Planung unter raumakustischen Anforderungen im Rahmen der planerisch geprüften Einsparmöglichkeiten.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
Vertragsabschluss
22.03.2019

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).