Bietergemeinschaft
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften/Konsortien sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft/Konsortium die unter „Teilnahme“ aufgeführten Informationen einzureichen.
TenneT TSO GmbH · Bayreuth · Bayern
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Im Zuge der Energiewende und des zunehmenden Anteils dezentraler, wetterabhängiger Einspeisungen aus erneuerbaren Energiequellen (Windenergie, Photovoltaik, Biomasse) kommt den Umspannwerken eine zentrale Bedeutung für die Netzstabilität und Versorgungssicherheit zu. Aufgrund dieser Entwicklung benötigt TenneT fachliche Expertise im Rahmen der Realisierung und Ausführung von UW-Projekten. Die zu vergebenden Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Fachlos 1: Primärtechnik: Entwurfs- und Ausführungsplanung Fachlos 2: Projektabwicklung inkl. Beschaffung & Entsorgung Fachlos 3: Fremd- und Bauleitplanung Fachlos 4: Prüfung vor Inbetreibnahme Fachlos 5: Dokumentenmanagement *** Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften/Konsortien sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft/Konsortium die unter „Teilnahme“ aufgeführten Informationen einzureichen. Hierbei ist der Konsortialführer eindeutig zu benennen. *** Der Auftraggeber ist berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstandes insgesamt auf eine Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Vertrages an einer solchen beteiligen werden. *** Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
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Branche: Energie & Umwelt
Technische Rahmenvereinbarung zur Realisierung von Umspannwerksprojekten im Zuge der Energiewende.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Dem Preiskriterium liegt folgende Bewertung zugrunde: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird auf Rang 1,00 gewertet. Jedes Angebot, das das 2-fache des niedrigsten Angebotspreises übersteigt, erhält den letzten Rang, wobei dieser stets der Anzahl der abgegebenen und gewerteten Angebote entspricht. Die Bewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf das abschließend vorgelegte Konzept der Bieter hinsichtlich der übergreifenden Leistungsgestaltung in allen vom Auftraggeber geforderten Bereichen bewertet. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden vergleichend bewertet.
Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf die endgültige Verteilung der Vertragsrisiken zu Ungunsten des Auftraggebers im Vergleich zum Entwurf des Auftraggebers bewertet. Fehlen Vorgaben des Auftraggebers (bei Vertragsstrafen etc.), werden die Verhandlungsergebnisse vergleichend bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften/Konsortien sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft/Konsortium die unter „Teilnahme“ aufgeführten Informationen einzureichen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
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Basierend auf 61 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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