Versicherung
eine kombinierte Vermögensschadenhaftpflicht-/ Vermögenseigenschadenversicherung abschließen
Eigen- und Drittschäden mindestens mit einer Versicherungssumme von 5.000.000,00 EUR
gesetzliche Haftung der Organe, wie z. B. Vorstand, Vertreterversammlung und leitende Mitarbeiter in Höhe von weiteren 5.000.000,00 EUR bzw. optional weiteren 10.000.000,00 EUR