Frist abgelaufen Offenes Verfahren Verkehr & Logistik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 10 Lose
Geändert: Die Angebotsfrist wurde aufgrund von Änderungen an den Vergabeunterlagen geändert.

Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis

Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis · Mosbach · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Die Beförderung für die Schülerinnen/Schüler und Schulkindergartenkinder der kreiseigenen Einrichtungen vom Wohnort zu den Schulen bzw. dem Schulkindergarten sowie Außenklassen und zurück.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand der Ausschreibung ist die Schülerbeförderung für die Otfried-Preußler-Schule in zwei Touren.
  • Tour 1 umfasst die Beförderung von 13 Schülern und 2 Begleitpersonen, Tour 2 von 7 Schülern.
  • Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens für Dienstleistungen.
  • Der Erfüllungsort für die Leistung ist Buchen und Mosbach.

Die Ausschreibung betrifft die Schülerbeförderung für die Otfried-Preußler-Schule in zwei separaten Touren.

Gefordert ist die Beförderung von insgesamt 20 Personen (Schüler und Begleitpersonen) auf den definierten Routen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren als Dienstleistung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 10 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.

  • Los 1 Los 1
    Erfüllungsort Buchen
  • Los 2 Los 2
    Erfüllungsort Buchen
  • Los 3 Los 3
    Erfüllungsort Mosbach
  • Los 4 Los 4
    Erfüllungsort Buchen
  • Los 5 Los 5
    Erfüllungsort Buchen
  • Los 6 Los 6
    Erfüllungsort Buchen
  • Los 7 Los 7
    Erfüllungsort Buchen
  • Los 8 Los 8
    Erfüllungsort Buchen
  • Los 9 Los 9
    Erfüllungsort Buchen
  • Los 10 Los 10
    Erfüllungsort Buchen

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 100 %

    Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

  • Gesamtjahresumsatz

    Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    4 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.555 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 509.936 €
Median 1.030.973 €
Oberes Quartil 4.573.785 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis · Mosbach

vergabe@Neckar-Odenwald-Kreis.de
+49 6261-840

Stammdaten
Angebotsfrist 02.06.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer LRANOK-BESCH-2026-0004
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Standort Mosbach, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 23.04.2026
CPV-Code 60130000
Transportdienste (Was ist das?)
Lose 10 (max. 10 bewerbbar)
Laufzeit 14.09.2026 – 24.07.2030
Bindefrist (?) 47 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 421.180 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 12.779 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -11%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →