AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 13:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/71bd4b60-18c4-4875-8dce-2102784c6402/

Rahmenvertrag zur Lieferung von Testkits zur Erkennung relevanter respiratorischer Erreger

Notice-ID: 71bd4b60-18c4-4875-8dce-2102784c6402 · Procedure-ID: da6bd294-6bbf-41f2-82b9-70ce08280cf4

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Z3, Erlangen
Veröffentlicht
01.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33696500 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.411.755 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AG) vergibt einen Auftrag für die im Projektnamen benannte Leistung. Diese ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis und den weiteren Vertragsunterlagen, die uneingeschränkt gelten. Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter seine Zustimmung. Die in der eVergabe eingetragenen Preise werden vom AG für die Berechnung des Angebotspreises herangezogen. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auch ohne vorherige Verhandlung zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.05.2026
Ende
25.05.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Roche Diagnostics Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
26.05.2026
Zuschlagsentscheidung
26.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).