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BAB A57, Kamp-Lintfort bis Alpen, Bauüberwachung + Bauoberleitung
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland · Krefeld · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung für die Erhaltungsmaßnahme auf der A 57 zwischen der AS Alpen und der AS Kamp-Lintfort
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung für eine Erhaltungsmaßnahme auf der Bundesautobahn A 57 zwischen Alpen und Kamp-Lintfort.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Honorar/Preis
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Persönliche Referenzen des eingesetzten Personals für die Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung 30 %Qualität
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Gewertet werden Referenzen der letzten fünf Jahre für die eingesetzten und benannten Arbeitskräfte bzw. deren Vertretungen (Bauoberleitung bzw. örtlichen Bauüberwachung). D.h. die Wertung erfolgt für die hauptverantwortlich eingesetzte Bauoberleitung, deren Vertretung sowie für die hauptverantwortlich eingesetzte örtliche Bauüberwachung und deren Vertretung. Die Referenzen gehen für jede Person (BOL, Vertretung BOL, öBÜ, Vertretung öBÜ) zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Es werden nur persönlich erbrachte Leistungen der Arbeitskraft gewertet, wobei entsprechende Referenzen im Zuge der Angebotsabgabe übersichtlich dargestellt beigefügt werden müssen. Hauptverantwortlich eingesetzte und benannte Arbeitskräfte müssen auch in den vorgelegten Referenzprojekten eine hauptverantwortliche, vergleichbare Tätigkeit durchgeführt haben. Die "Anlage Eigenerklärung Übersicht der Mindeststandards, Eignungs- und Zuschlagskriterien" ist auszufüllen und im Zuge der Angebotsabgabe einzureichen. Es erfolgt nur die Vergabe von 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkten (ohne Interpolation), wobei sich die Punktevergabe nach folgenden Anforderungen richtet: - 1 Punkt: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd - und Straßenbau (grundhafte Sanierung) bei mind. einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen. - 2 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd - und Straßenbau (grundhafte Sanierung) bei mind. einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen, im Zuge dessen eine Bauwerksinstandsetzung durchgeführt wurde. - 3 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd - und Straßenbau (grundhafte Sanierung) bei mind. zwei Bundesfernstraßenprojekten für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen, im Zuge dessen (mind. eines Projekts) eine Bauwerksinstandsetzung durchgeführt wurde. - 4 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd - und Straßenbau (grundhafte Sanierung) bei mind. zwei Bundesfernstraßenprojekten für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen, im Zuge dessen im Zuge dessen mind. zwei Bauwerksinstandsetzungen innerhalb eines Projekts an zwei verschiedenen Brückenbauwerken durchgeführt wurden. - 5 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild grundhafte Sanierung) bei mind. zwei Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen, im Zuge dessen mind. drei Bauwerksinstandsetzungen innerhalb beider Projekte an drei verschiedenen Brückenbauwerken durchgeführt wurden. Bauwerksinstandsetzung bedeutet im o.g. Zusammenhang: Zu den Leistungen der Bauwerksinstandsetzung an Brücken zählen insbesondere die Erneuerung der Brückenkappen, die Erneuerung der Abdichtungen und Schutzschichten sowie die Durchführung erforderlicher Betoninstandsetzungsarbeiten. Nicht Bestandteil der Bauwerksinstandsetzung ist hingegen die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht auf dem Bauwerk; diese ist gesondert zu betrachten und fällt nicht unter den hier definierten Leistungsumfang.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
$%boolean_is_end$Mit dem Angebot einzureichen: Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: Nachweis der Berufsqualifikation
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5.000.000 € besteht. Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen. oder Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft derzeit zwar nicht über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit vor genannten Mindestdeckungssummen verfügt/-en, der Bieter/(alle) Mitglieder der Bietergemeinschaft sich aber verpflichtet/-n, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine bestehende Versicherung für die Dauer des Auftrags entsprechend zu erhöhen. Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Versicherungsnachweis bzw. Bestätigung des Versicherers über den Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Mit dem Angebot einzureichen: Microsoft-Office oder mit Microsoft-Office kompatible Systeme, iTWO kompatible AVA-Software inkl. STLK und GAEB-Zertifikat, digitales Bautagebuch, Dashboard für Änderungs- und Nachtragsmanagement sowie Abnahme und Mängelmanagement Sonstige geforderte Nachweise gem. Eigenerklärung Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV): - Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens - Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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Eignungsanforderung
Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Mindeststandard: Der Bieter muss Fachkräfte mit mindestens folgender Befähigung nachweisen: Bauoberleitung: - Eine Bauoberleitung Erd- und Straßenbau (grundhafte Sanierung) (zzgl. mind. eine Vertretung Bauoberleitung Straßenbau und Brückeninstandsetzung) mit mindestens zehn Jahren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrages (die Vertretung mit mind. fünf Jahren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrages) jeweils mit der Qualifikation Bauingenieur mit Abschluss Dipl.-Ing./M. Sc. für die Vertragsausführung gebunden (gilt auch für die Vertretung). - Die als Bauoberleitung eingesetzte Person muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens einmal die Bauoberleitung im Leistungsbild Straßenbau bei einem Bundesfernstraßenprojekt oder gleichwertig hauptverantwortlich durchgeführt haben. - Die als Vertretung für die Bauoberleitung eingesetzte Person muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einmal die Bauoberleitung im Leistungsbild Straßenbau bei einem Bundesfernstraßenprojekt oder gleichwertig hauptverantwortlich oder begleitend durchgeführt haben. Örtliche Bauüberwachung: - Eine örtliche Bauüberwachung Straßenbau (zzgl. mind. eine Vertretung örtliche Bauüberwachung Straßenbau und Bauwerksinstandsetzung) mit mind. fünf Jahren (die Vertretung mit mind. drei Jahren) Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrages sowie mit der Qualifikation Bauingenieur mit Abschluss Dipl.-Ing./M. Sc. oder vergleichbar angestellt oder für die Vertragsausführung gebunden (gilt auch für die Vertretung). - Die als örtliche Bauüberwachung eingesetzte Person muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens einmal die örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Straßenbau bei einem Bundesfernstraßenprojekt oder gleichwertig hauptverantwortlich durchgeführt haben. - Die als Vertretung für die örtliche Bauüberwachung eingesetzte Person muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einmal die örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Straßenbau bei einem Bundesfernstraßenprojekt oder gleichwertig hauptverantwortlich oder begleitend durchgeführt haben. Anforderungen an alle örtlichen Bauüberwachungen: • Die als örtliche Bauüberwachung eingesetzten Personen müssen einen Nachweis der Qualifikation für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) nachweisen. . Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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Nachunternehmer-Anteil
Mit dem Angebot einzureichen: Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Mindeststandard: Bieter sind nur dann geeignet, wenn die von ihnen benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
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Zuschlag oeffentlichevergabe.de
Vergabeergebnis — Auftrag wurde erteilt oder Verfahren beendet.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
1 Veröffentlichung
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