AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=896354) · Abgerufen am 24.10.2026 12:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/71de7d53-e20b-4dc2-96fe-17e583121099/

Forschungsprojekt - DZSF - Bedingungen für die Inbetriebnahme fahrerloser Straßenbahnen

Notice-ID: 71de7d53-e20b-4dc2-96fe-17e583121099 · Procedure-ID: 7a954909-de12-4e7c-aa73-ca0fd1086854

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Eisenbahn-Bundesamt, Bonn
Veröffentlicht
07.10.2026
Frist (Submission)
25.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Geschätzter Wert
252.091 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Ziel des Projekts ist es, einen Handlungsrahmen für die Inbetriebnahmegenehmigung fahrerloser Straßenbahnen zu schaffen, ohne die Notwendigkeit von Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall durch den gesonderten Nachweis gleicher Sicherheit. Hierfür soll untersucht werden, welche technisch-funktionalen, sicherheitsbezogenen und betrieblichen Vorgaben für die Inbetriebnahme des Gesamtsystems Straßenbahn oder einzelner Systemkomponenten geregelt werden und auf welcher regulatorischen Ebene diese verankert sein sollten.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).