AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0MFP3/documents) · Abgerufen am 08.09.2026 07:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/71fa383f-f6c2-42d2-bbba-b0da51d69e95/

Rahmenvertrag Planung von Fernwärmehausanschlüssen und -versorgungsleitungen

Notice-ID: 71fa383f-f6c2-42d2-bbba-b0da51d69e95 · Procedure-ID: 8d116e4b-1580-4561-a89a-68aca2d96c13

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Stammdaten

Auftraggeber
enercity Netz GmbH, Hannover
Veröffentlicht
16.04.2026
Frist (Submission)
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Geschätztes Rahmen-Volumen
750.000 €
Rahmen-Maximum
1.150.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Um hierbei die Kundenwünsche nach einem zeitnahen Anschluss an die Fernwärmeversorgung zu gewährleisten, soll u. a. mit diesem Rahmenvertrag die dafür notwendigen Planungskapazitäten geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Auftraggeberin, je nach angebotener Kapazität, mit drei bis maximal sieben Rahmenvertragspartnern Rahmenverträge abzuschließen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).