AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bd7e0215d-c60acdee042538e) · Abgerufen am 18.08.2026 20:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/71fda340-a77a-4043-9557-1d0e2abe7c26/

Abfallentsorgung Autobahnmeisterei Schwandorf

Notice-ID: 71fda340-a77a-4043-9557-1d0e2abe7c26 · Procedure-ID: 5999df21-820d-4d30-b5e8-b9fa79ca17fe

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Nordbayern, Nürnberg
Veröffentlicht
17.11.2023
Frist (Submission)
20.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90513000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Abfallentsorgung auf bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen sowie dem Betriebsgelände der Autobahnmeisterei Schwandorf Kontrolle und Leerung von Müllbehältern verschiedener Größen und Systeme,Transport und Entsorgung von Reiseabfällen aus den 11 Rastanlagen im Streckenbereich sowie Bereitstellung und Entleerung von Müllbehältern für gemischten Siedlungsabfall und div. anderen Abfällen auf dem Gehöft der Autobahnmeisterei Schwandorf

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2024
Ende
31.01.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).