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Unterstützung der bayerischen Staatsanwaltschaften bei Tätigkeiten im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz · München · Bayern · Landesbehörde
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Staatsanwaltschaften sind für die Verwaltung der im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sichergestellten Vermögensgegenstände zuständig. In der Praxis hat sich in der Vergangenheit bewährt, einen rahmenvertraglich gebundenen, professionellen, bayernweit zuständigen Drittanbieter für die Bewertung, den Transport, die Asservierung/Verwahrung und Veräußerung von abzuschöpfenden Vermögenswerten in Anspruch zu nehmen und in den polizeilichen Arbeitsprozess zu implementieren. Ziel der Beauftragung ist es, wie bisher, den bayerischen Staatsanwaltschaften möglichst zeitnah einen verlässlichen Anhaltspunkt für die Werthaltigkeit und die Verwertbarkeit von (potenziellen) Sicherungs- oder Einziehungsgegenständen zu liefern, im Bedarfsfalle entsprechende Verwahrungs- und Transportkapazitäten zur Verfügung zu stellen sowie die Sicherungsgegenstände im Wege der Notveräußerung und originär eingezogene Gegenstände durch Versteigerung oder freihändigen Verkauf zu verwerten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Ausschreibung betrifft die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung der bayerischen Staatsanwaltschaften bei der Vermögensabschöpfung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2029
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Besondere Dienstleistung, §§ 64 ff. VgV“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 50 %Qualität
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/f87d7cd9-627b-4b67-a1e9-dbc344d8eca8/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausschlusskriterium: Bestätigen Sie, dass Sie technisch, wirtschaftlich und personell in der Lage sind, die ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen?
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausschlusskriterium: Sichern Sie zu, dass Sie die Verwahrungs- und Verwertungsleistungen ausschließlich von Standorten innerhalb Deutschlands erbringen werden? Dies betrifft auch die Leistungserbringung durch Dritte (z.B. Unterauftragnehmer).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/f87d7cd9-627b-4b67-a1e9-dbc344d8eca8/suitabilitycriteria
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Gesamtjahresumsatz
Ausschlusskriterium: Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresabschlüsse für jedes beteiligte Unternehmen getrennt vorzulegen.)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Ausschlusskriterium: Haben Sie einen Auftraggeber der öffentlichen Hand oder einen Insolvenzverwalter bei Leistungsschwerpunkten, wie sie in der Leistungsbeschreibung dargestellt sind, bereits unterstützt?
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Ausschlusskriterium: Haben Sie Ihrem Angebot den Bescheid über die Erlaubnis nach § 34b Abs. 1 GewO beigefügt?
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Ausschlusskriterium: Sichern Sie zu, dass Ihr Unternehmen bzw. einer Ihrer Unterauftragnehmer oder der/die zur Verwertung eingesetzte(n) Mitarbeiter über eine Erlaubnis nach § 34b Abs. 1 GewO verfügt/verfügen? Der entsprechende Bescheid ist mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen: - der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 26.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 118 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Utilitas GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 541 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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