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Knappschaft Kliniken Sulzbach - Intensivpflege in einem Erweiterungsgebäude
Knappschaft Kliniken Saar GmbH / Klinik Sulzbach · Sulzbach · Saarland · Öffentliches Unternehmen
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Das Knappschaftskrankenhaus in Sulzbach plant die Einrichtung der Intensivpflege in einem Erweiterungsgebäude. Das Gebäude wird sich im Bereich des jetzigen Haupteingangs an das Bestandsgebäude anfügen. Das Gebäude besteht aus einem Keller- und einem Erdgeschoss. Der neue Haupteingang ist diesem Gebäude dann wieder zugeordnet. Im Zuge dieses Neubaus wird es erforderlich, den Haupteingang für die Zeit der Bauphase komplett zu verlegen. Der temporäre Zugang soll über eine Fußgängerbrücke, bestehend aus einer temporären Gerüstkonstruktion, vom Parkplatz aus in die Eingangshalle erfolgen. Nach Fertigstellung dieser Maßnahme wird der bestehende Haupteingang zurückgebaut. Die Stützwand bleibt zunächst noch erhalten. Die Leistungen beinhalten die hierfür erforderlichen Erdbau- und Rohbauarbeiten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Erdbau- und Rohbauarbeiten für ein Erweiterungsgebäude der Intensivpflege.
- Die Maßnahme umfasst die temporäre Verlegung des Haupteingangs mittels einer Fußgängerbrücke während der Bauzeit.
- Es sind Nachweise über die fachliche und technische Eignung für Bauleistungen zu erbringen.
- Der Erfüllungsort ist Sulzbach.
Die Ausschreibung betrifft Erdbau- und Rohbauarbeiten für die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes für die Intensivpflege am Knappschaftskrankenhaus Sulzbach.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
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Wertungssumme einschl. evtl. Wartungskosten: 100% 100 %Preis
Günstigstes Angebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Es sind 3 vergleichbare Projekt-Referenzen aus dem Bereich Krankenhausbau vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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