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Bf. & Vst. Fangschleuse Sicherungsleistungen
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Bf. & Vst. Fangschleuse - VP8 Sicherungsleistung für die Bauhauptleistungen
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.“
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist ESD Bahnservice GmbH - - Dienstleistungen für die Bahn - mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: ESD Bahnservice GmbH - - Dienstleistungen für die Bahn -. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 12.12.2025 VAE 02 Gemäß Vertrag sind die Sicherungsleistungen für das Bauvorhaben Bf und Vst Fangschleuse zu erbringen. Ab dem Fahrplanwechsel 2025 werden Lademaßüberschreitungen in der Betra ausgeschlossen. Auf Grund der Bautechnologie des AN muss der momentan eingestellte Gefahrenbereich verringert werden. Die Mehrleistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen des Gesamtvorhabens. Eine technische Trennung der Leistungen ist nicht sinnvoll und auch nicht umsetzbar, da in einem Baubereich nur eine Sicherungsfirma tätig sein darf. Bei einer neuen Vergabe drohen erhebliche Verzögerungen durch die zeitintensive Neuvergabe, was den terminlich engen Bauablauf gefährden würde.
- 24.02.2025 Auch in TED EU publiziert
- 20.02.2025 VAE 01- Gemäß Vertrag sind die Sicherungsleistungen für das Bauvorhaben Bf und Vst Fangschleuse zu erbringen. Aufgrund von Festlegungen in den Sicherungsplänen durch die für den Betrieb zuständige Stelle bzw. durch Vorgaben in der Betra kommt es zu Mengenmehrungen für die Sicherungsleistungen, u.a. für ATWS (automatisches Warnsystem), EL6-Signale, Sakra, Sh2. Daraus resultieren zu den Hauptvertragsleistungen Mehrleistungen. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrags ist nicht gegeben, da Sicherungsleistungen Vertragsbestandteil sind. Bei einer neuen Vergabe drohen erhebliche Verzögerungen durch die zeitintensive Neuvergabe, was den terminlich engen Bauablauf gefährden würde.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
1 Veröffentlichung
- 11.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 738 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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