AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.07.2026 11:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/72386908-9e86-4716-a11e-93f19a4e306a/

Los 5 Bauphysik - Planung Erweiterung und Umbau der Liebfrauen-Grundschule

Notice-ID: 72386908-9e86-4716-a11e-93f19a4e306a · Procedure-ID: 3c85d87c-37e2-4a97-aa91-9bbf9e1812fe

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Emmerich am Rhein, Emmerich am Rhein
Veröffentlicht
10.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71314310 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Liebfrauenschule in Emmerich am Rhein, ist als dreizügige Grundschule mit einem mittlerweile unzureichenden Raumangebot ausgestattet. Aufgrund geänderter, weiterentwickelter und neuer pädagogischer Anforderungen an heutige Grundschulen (selbstorganisiertes, kooperatives und kompetenzorientiertes Lernen, Individualisierung und Differenzierung, Integration von Ganztag und Betreuung) wurden im Rahmen der sogenannten Phase 0 erste baulichen Erweiterungen/ Verbesserungen umrissen. Es wird aufgrund der qualitativen und quantitativen Anforderungen von einem Erweiterungsbau von ca. 1.000 m² (netto) ausgegangen. Der Erweiterungsneubau soll vorrangig auf dem städtischen Grundstück untergebracht werden. Gegenstand des Vorhabens ist auch der Umbau des Bestands.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2025
Ende
31.05.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH
Vertragsabschluss
11.12.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).