AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY5Y1U7K3LGJ/documents) · Abgerufen am 03.08.2026 17:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7248daba-4ad6-4a2a-a428-fe55183205fd/

Abschluss EVB-IT Vertrag über Entwicklung und Pflege einer App. für den unbaren Zahlungsverkehr, sowie Abschluss Rahmenvereinbarung als Payment Solution Provider für die Polizei NRW

Notice-ID: 7248daba-4ad6-4a2a-a428-fe55183205fd · Procedure-ID: 975b3e86-ff59-468c-aa88-8610536a4e96

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, Duisburg
Bezugsberechtigte
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen; Vergabemarktplatz NRW
Veröffentlicht
28.06.2024
Frist (Submission)
30.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72230000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT Erstellungsvertrag über die Entwicklung eine sogenannten "BARVUS"-App. für den unbaren Zahlungsverkehr, sowie eine Rahmenvereinbarung über die Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen als Payment Solution Provider für Polizei des Landes Nordrhein- Westfalen abzuschließen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).