AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYY7YY6B/documents) · Abgerufen am 27.09.2026 00:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/727ea348-066e-4e00-9d61-a3660dd79cb5/

Einführung und Betrieb einer gemeinsamen energiewirtschaftlichen IT-Plattform

Notice-ID: 727ea348-066e-4e00-9d61-a3660dd79cb5 · Procedure-ID: ccde496c-2d46-4fb0-ad5c-feee3dcb0975

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Stammdaten

Auftraggeber
Plattform Energie GmbH, Bad Aibling
Veröffentlicht
23.09.2026
Frist (Submission)
22.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
98.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vorgesehen ist die Beauftragung einer integrierten energiewirtschaftlichen Gesamtdienstleistung mit zwei eng miteinander verbundenen Leistungsphasen: (i) Konzeption, Konfiguration beziehungsweise Anpassung, Implementierung, Integration, Migration und Einführung der Plattform einschließlich Herstellung der Betriebsbereitschaft und Abnahme sowie (ii) anschließender dauerhafter Plattformbetrieb einschließlich Support, Wartung, Sicherheit, Release- und Change-Management, regulatorischer Anpassungen, Weiterentwicklung und sonstiger vereinbarter Managed-Service-Leistungen.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).