Offenes Verfahren Fahrzeuge & Fuhrpark
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle 3 Lose

Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs nach DIN 14530-26 für die Freiwillige Feuerwehr Marienheide, Löschgruppe Kalsbach

Gemeinde Marienheide · Marienheide · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 24.06.2026, 11:00 Uhr (heute!)

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Beschreibung

Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 DIN 14530-26 für die Feuerwehr Marienheide, Löschgruppe Kalsbach

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Fahrzeuge & Fuhrpark

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 nach DIN 14530-26.
  • Auftraggeber ist die Gemeinde Marienheide.
  • Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr.
  • Das Verfahren ist als offenes Verfahren ausgeschrieben.

Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 nach DIN 14530-26 für die Freiwillige Feuerwehr Marienheide.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - mit dem Angebot - vorzulegen: - Angebotsschreiben - Leistungsbeschreibungen Los 1 und / oder Los 2 und / oder Los 3 - Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124 LD) - Neutralitätserklärung (Formular 234 EU) - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) - Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG - Formular 522) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523 EU) - Eigenerklärung Subventionen (Formular 524 EU) - Eintragung in die Handwerksrolle, Berufsregister oder Register der Industrie- und Handwerkskammer

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Reservierte Auftragsausführung

    Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 24.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.085 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 304.750 €
Median 474.365 €
Oberes Quartil 607.044 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Gemeinde Marienheide · Marienheide

Stammdaten
Angebotsfrist 24.06.2026, 11:00 Uhr (heute!)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 19.05.2026
  2. Angebotsfrist 24.06.2026
  3. Wertung ca. 25.06.2026
  4. Vertragsabschluss typisch ca. 29.06.2026

    Ø 41 Tage nach Publikation · Branchen-Median

Schätzungen basieren auf 3090 vergleichbaren Vergaben in Fahrzeuge & Fuhrpark. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer M 3/2026
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Gemeinde Marienheide
Standort Marienheide, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 19.05.2026
CPV-Codes (2) 34144210 · Transportmittel
34144213 · Transportmittel
(Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 bewerbbar)
Erfüllungsort Gummersbach
Bindefrist (?) 62 Tage
Frist für Rückfragen 17.06.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 2.0

Historischer Durchschnitt aus 152.939 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Fahrzeuge & Fuhrpark mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.009 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 34%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Gemeinde Marienheide. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →