AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Landesweites Insektenmonitoring Baden-Württemberg - Tagfalter & Widderchen, Heuschrecken 2026-2029
Stammdaten
- Auftraggeber
- LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 30.09.2025
- Frist (Submission)
- 04.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90721700 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Bildung & Forschung
- Geschätzter Wert
- 806.723 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Baden-Württemberg führt seit 2018 ein landesweites Insektenmonitoring durch, das auf einem Teil des Stichprobennetzes der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen (SPF, entspricht vormals ökologischer Flächenstichprobe/ ÖFS), dass inklusive Grund- und Erweiterungsprogramm 400 Probeflächen im Land umfasst, durchgeführt wird. Der Schwerpunkt dieses Monitorings liegt auf der standardisierten Erhebung statistisch verwertbarer Daten zur Bestandsentwicklungen von in der "Normallandschaft" des Offenlands vorkommenden Insekten. Für ausgewählte Indikatorgruppen werden auf den 1 km2 großen SPF in regelmäßigem Turnus Daten zu Arten-, Individuenzahlen und Umweltvariablen auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen (Landschaft, Biotop) erhoben. Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von a) Tagfaltern & Widderchen und b) Heuschrecken auf einer bestimmten Anzahl der o. g. SPF und in Naturschutzgebieten (NSG).
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Tagfalter & Widderchen 2026-2029
- Geschätzter Wert
- 504.202 €
Los 2 — Heuschrecken 2026-2029
- Geschätzter Wert
- 302.521 €
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 120 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.