AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=895218) · Abgerufen am 08.10.2026 01:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/72971c6f-8d6a-44eb-8a4b-d1a38cfde7ab/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Gebäudeenergieausweisen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale VOEK 556a-25

Notice-ID: 72971c6f-8d6a-44eb-8a4b-d1a38cfde7ab · Procedure-ID: 473596f3-fb33-4ab0-9a97-770deb8dce01

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
01.10.2026
Frist (Submission)
03.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Los 1: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) Regionalbereich Nord (NOWO) — Los 2: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) Regionalbereich Ost (OSWO) — Los 4: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) Regionalbereich Süd (SDWO)

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).