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Technische Planungsleistungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen nach §39 und §47 HOAI 2021 • Neugestaltung Bereiche Münchener / Moosburger Straße und Münchener Vormarkt Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Pfaffenhofen a. d. Ilm · Pfaffenhofen a. d. Ilm · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm plant im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Aktive Zentren" die Neugestaltung und den Ausbau verkehrsberuhigter Bereiche in der Münchener / Moosburger Straße und dem Münchener Vormarkt. Der künftige verkehrsberuhigte Geschäftsbereich soll durch eine gestalterische Aufwertung eine angemessene räumliche Qualität erhalten.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 100 Pkt.
Beurteilung/Ergebnis Vorstellung Beiträge / Gewichtung 2/3-fach
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Qualität 30 Pkt.
Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (30 Punkte) / Gewichtung: 2-fach
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Qualität 20 Pkt.
Darstellung der internen Projektorganisation im Gesamtprozess (20 Punkte) / Gewichtung: 1-fach
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Qualität 15 Pkt.
Darstellung der Einbindung aller am Projekt Beteiligten (15 Punkte) / Gewichtung: 1-fach
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Preis 5 Pkt.
Honorar (5 Punkte) / Gewichtung: 1-fach
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 14.308 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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