AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 04:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/72eaa532-297a-47a0-bf35-e7b418f0a930/

Trockenbau, abgehängte Gipskartondecken - Droste-Hülshoff-Gymnasium Neubau in 78628 Rottweil

Notice-ID: 72eaa532-297a-47a0-bf35-e7b418f0a930 · Procedure-ID: 71bc4a8d-a9b1-41e2-8786-f83bddb0ddc1

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rottweil - Abt. 5.1 Hochbau, Rottweil
Veröffentlicht
17.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45324000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Droste-Hülshoff-Gymnasium in Rottweil liegt im innerörtlichen Bereich und besteht aus drei Gebäudeteilen der Baujahre 1959 (Gebäude A), 1965 (Gebäude B) und 1979 (Abbruchgebäude) . Die Gebäude A + B sind in den Jahren 2020 - 2022 saniert worden, das Abbruchgebäude wurde aktuell bereits zurück gebaut und durch einen Neubau auf einer Fläche südlich der beiden sanierten Gebäuden ersetzt. Der Neubau wurde als zweigeschossiges Gebäude (EG und OG) mit Teilunterkellerung in Stahlbetonbauweise geplant (BRI ca. 10.900m³). Die Anbindung des Neubaus an die Bestandgebäude erfolgt im EG und im OG über einen Verbindungsbau mit Treppenhaus. In dieser Ausschreibung werden für den Neubau folgende Leistungen vergeben: Trockenbauarbeiten - abgehängte Gipskartondecken

Vertragslaufzeit

Beginn
13.06.2025
Ende
05.09.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).