AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 23:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/72ee0aae-27fd-4f9a-a615-64fa3b26fc41/

Umbau und Sanierung IBA-Terrassen - Los 17: Einrichtung / Ausstattung Haus 3

Notice-ID: 72ee0aae-27fd-4f9a-a615-64fa3b26fc41 · Procedure-ID: c079e75d-2efc-4895-b0c5-9bd6f79e2eac

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Großräschen, Großräschen
Veröffentlicht
14.07.2026
Frist (Submission)
14.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39150000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Großräschen beabsichtigt im Rahmen des mehrteilig angelegten Strukturwandelprojekts "CAMPUS IBA-Terrassen" Großräschen im 2. Bauabschnitt u.a. zur Nutzungsanpassung und Sanierung die Durchführung von umfassenden Umbaumaßnahmen an den Häusern und Plateaukonstruktion der IBA-Terrassen unter Einbeziehung der zugehörigen Freiflächen und technischen Ver- und Entsorgungsanlagen am Standort Seestraße 100 in 01983 Großräschen. Die vorliegende Ausschreibung betrifft das die Einrichtung und Ausstattung des Hauses 3.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.10.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).