DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Elektrifizierung und Ausbau Hochrheinbahn Basel Bad. Bahnhof - Erzingen, Strecke 4000 km 270,398 - 345,768 Mit dem Projekt soll der gesamte Abschnitt zwischen Basel und Erzingen durchgehend elektrifiziert und das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erweitert werden. Auf dem gesamten Verlauf des Projektes werden fast alle bestehenden Verkehrsstationen ertüchtigt und drei neue Verkehrshalte erstellt. Zusätzlich sind Zusammenhangs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Kabeltiefbau auf der Strecke.
KI-Eignungsanalyse
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Kabeltiefbauarbeiten im Rahmen der Elektrifizierung und des Ausbaus der Hochrheinbahn.
Preiseinschätzung
Basierend auf 343 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
4 Veröffentlichungen
- 26.03.2026 PFAKTB_LV037_MKA002 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.
- 26.03.2026 PFAKTB_LV036_MKA006 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.
- 26.03.2026 36 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 33 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 34 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 37 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs .Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 32 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. PFAKTB_LV037_MKA002 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. aktuell
- 25.03.2026 PFAKTB_LV035_MKA002 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Zürcher Bau GmbH1 Veröffentlichung
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