AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 12:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/72ffeafe-1336-4dcc-a643-0cd8f53e671a/

Vertrag über eine Vollstromlieferung für alle Abnahmestellen sonstiger öffentlicher Auftraggeber des Landes Berlin

Notice-ID: 72ffeafe-1336-4dcc-a643-0cd8f53e671a · Procedure-ID: 7c6a989c-7b42-4444-9474-1a60a366e1c2

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Stammdaten

Auftraggeber
Alice-Salomon-Hochschule, Berlin
Veröffentlicht
07.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vollstromliefervertrags zur Belieferung der Einrichtungen öffentlicher Auftraggeber des Landes Berlin mit elektrischer Energie für die Lieferjahre 2026 bis 2029. Die Lieferung umfasst sämtliche Leistungen der Vollstromversorgung einschließlich Netznutzung, Messstellenbetrieb sowie aller gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, Umlagen und Steuern. Die Einrichtungen befinden sich hauptsächlich im Netzgebiet der Stromnetz Berlin GmbH. Der prognostizierte Jahresverbrauch für 2026 beträgt ca. 170 GWh, verteilt auf 564 Marktlokationen (davon 92 RLM und 472 SLP). Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien zu liefern, der den Anforderungen gemäß § 10 Abs. 6 EWG Bln entspricht.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren noch offen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).