Frist abgelaufen Offenes Verfahren Bildung & Forschung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle
Geändert: In den Punkten BT-54-Lot und BT-57-Lot wurde die Verlängerungsoption verändert. Die Kooperationsvereinbarung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 für ein S…

Gebrüder-Grimm-Schule

Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - · Heilbronn · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Ergänzendes kommunales Ganztagsangebot

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bildung & Forschung

Die Stadt Heilbronn sucht einen Dienstleister für ein ergänzendes kommunales Ganztagsangebot an der Gebrüder-Grimm-Schule.

Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren für Dienstleistungen. Zentrale Anforderungen sind die Erfüllung der pädagogischen und organisatorischen Bedürfnisse des Ganztagsbetriebs.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Ergänzendes kommunales Ganztagsangebot nach Vorgaben des Konzepts "Heilbronner Bildungslandschaft: Ganztagsschule“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Ergänzendes kommunales Ganztagsangebot
  • Preis nach Wichtigkeit

    siehe Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen.

  • Qualität nach Wichtigkeit

    Siehe Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber: - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt, - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    - Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen aufzuweisen: o Sach- und Umweltschäden 1,5 Mio. EURO o Personenschäden 3,0 Mio. EURO o sonstige Vermögensschäden 0,5 Mio. EURO Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen aktuell nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen und dieses schriftlich nachzuweisen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Vorlage der Eigenerklärung Bezug Russland mit Anlage VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    - Vorlage eines Firmenprofil/Organisationsbeschreibung mit Nachweis/Erklärung, wie die geforderten Leistungen erbracht werden können, insbesondere die Organisation vor Ort und der regionale Ansprechpartner für Schule und Stadt Heilbronn

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Angebotsschreibens VgV 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen: - Tabellarische Aufstellung mit den im Formular VgV 8 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an. Mindestanforderung: mindestens zwei Leistungen Mindestanforderung an Qualität/Quantität: 1. Für die Führung von Einrichtungen der frühkindlichen Bildung oder für die Führung von Einrichtungen der Jugendhilfe, die schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nach dem Schulunterricht betreuen oder für die Führung von ergänzenden kommunalen Ganztagsangeboten im schulischen Kontext (Schulkindbetreuung) (Qualität), 2. für Leistungen "Erfahrung in der Leistung eines Betreuungsangebots für mindestens 30 Kinder/Jugendliche (Quantität).

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    - Vorlage eines pädagogisches Konzepte zum Betreuungsangebot - Vorlage eines Konzeptes zum Schulungs- und Fortbildungsmanagement

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 30.04.2026 In den Punkten BT-54-Lot und BT-57-Lot wurde die Verlängerungsoption verändert. Die Kooperationsvereinbarung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 für ein Schuljahr mit der Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Schuljahr bis maximal Ende des Schuljahren 2029/30 abgeschlossen. aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 42 Tage nach Fristende

    Zuschlagswert 140.800 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 272 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 392.700 €
Median 880.000 €
Oberes Quartil 1.531.485 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - · Heilbronn

vergabemanagement@stadt-heilbronn.de
0 71 31562190

Stammdaten
Angebotsfrist 30.04.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer HN 40/06/26
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Heilbronn, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 01.04.2026
CPV-Code 85312100
Gesundheitswesen und Sozialwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Heilbronn
Laufzeit 01.09.2026 – 31.08.2027
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 43 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 2.9

Historischer Durchschnitt aus 32.656 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.289 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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