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BLB Aachen | RWTH | Sanierung Audimax | Lean Construction Management (LCM) (005-25-00413)
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Das Hörsaalgebäude Audimax befindet sich an der Ecke Turmstraße Wüllnerstraße im RWTH-Kernbereich der Stadt Aachen. Das gesamte Gebäude aus dem Jahr 1954 steht unter Denkmalschutz (innen und außen) und ist sanierungsbedürftig. Das Audimax wird in seiner Funktion als Hörsaal-Gebäude von verschiedenen Fakultäten der RWTH Aachen genutzt. Der Bedarf der Hörsäle und studentischen Arbeitsbereiche besteht auch in Zukunft, ebenso sollen Kulturveranstaltungen in den Räumlichkeiten stattfinden. Betreiber des Hörsaalzentrums Audimax ist die RWTH Aachen, alle Planungs- und Ausführungsleistungen sind über den BLB abzustimmen. Die Umsetzung der barrierefreien Belange ist im Sanierungsprojekt des Audimax zu berücksichtigen. Ebenso sind unter anderem besonders Schadstoffbelastungen, Denkmalschutzanforderungen, Brandschutzanforderungen, Barriere-freiheit- und energetische Anforderungen zu berücksichtigen. Aufgrund der Bedeutung des Gebäudes sollen die Möglichkeiten auf Basis der bestehenden Gebäudesubstanz maximal ausgeschöpft werden. Die Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses umfassen im Wesentlichen: Mit dem Ziel, die Flusseffizienz im Bauvorhaben signifikant zu verbessern, soll im Projekt Sanierung Audimax über die komplette Planungs- und Bauphase (Design & Build) von allen Projektbeteiligten nach der Management-Philosophie Lean Construction (in Anlehnung an VDI 2553, 03/2019 und GLCI-Begriffe-und-Methoden, 10/2019) gearbeitet werden. Zur Implementierung der entsprechenden Methodiken wird durch den Auftraggeber bereits zu Projektbeginn ein externer Lean Construction Manager beauftragt. Die genauen Anforderungen sind den Anlage 3A+B bis 3C, sowie den Besondere Vertragsbedingungen Lean Construction Management (BVB-LEAN) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird Lean Construction Management (LCM) für die Sanierung des Audimax der RWTH Aachen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 08.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 10.06.2025 Original-Veröffentlichung
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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