AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Schreinerarbeiten (Türen, Fenster)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Inning am Ammersee, Inning am Ammersee
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- Frist (Submission)
- 28.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45421000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Bezeichnung Baumaßnahme: Erweiterung Grundschule mit off. GanztagTitel Leistung: Schreinerarbeiten (Türen) (Vergabe-Einheit Nr. 321)Bekanntmachungs-Angaben zu Art und Umfang der Leistung:-30 Stck. Türen mit 2-teiligen Stahlzargen -5 Stck. T30-Brandschutztüren mit 2-teiligen Stahlzargen -15 Stck. Obertürschließer -Oberfläche Türblatt HPLBei Angabe der geschätzten Laufzeit des Auftrags ("Planed Duration") der EU-Bekanntmachung handelt es sich um: -Aufforderung seitens des Auftraggebers gemäß VOB/B §5 Absatz 2, innerhalb von 12 Werktagen mit der Ausführung der W+M-Planung sowie Abstimmung mit dem Architekten zu beginnen, welche dem Auftragnehmer voraussichtlich bis 20.01.2027 zugeht (siehe in Formblatt 214.H genannte Frist); -die Dauer der Leistung bis zur anbnahmereifen Fertigstellung beträgt 290 Werktage ab der in Formblatt 214.H genannten Frist;-in Formblatt 214.H und Beiblatt befinden sich weitere verbindliche Fristen (unter anderem zu Aufmaßnahme, Montage-Beginn auf Baustelle, etc.) sowie in den weiteren AusschreibungsunterlagenZweck der baulichen Anlage (unter anderem): Mittagsbetreuung von Kindern im GrundschulalterZweck des Auftrags (u.a.) Herstellung des Gebäudes für die Mittagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2027
- Ende
- 10.11.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.