AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sportartikel
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10, München
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
- Frist (Submission)
- 04.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 37400000 — Musikinstrumente, Sportartikel und Handwerk
- Branche
- Textilien & Arbeitsschutz
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.176.838 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 1.765.257 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sportartikel für den Zeitraum vom 01.10.2025 bis 30.09.2026 mit der Option zur Verlängerung um ein Jahr bis 30.09.2027
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Zubehör und Schwimmen
- Geschätzter Wert
- 178.740 €
Los 2 — Ballsport
- Geschätzter Wert
- 245.637 €
Los 3 — Fitness, Bewegung, Gymnastik
- Geschätzter Wert
- 111.583 €
Los 4 — Leichtathletik und Schränke
- Geschätzter Wert
- 151.406 €
Los 5 — Turnen
- Geschätzter Wert
- 489.472 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 30.09.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 46 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).