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054 26 119 Langerwehe - Energetische Sanierung Europaschule - Los 2: Technische Gebäudeausrüstung
Gemeinde Langerwehe · Langerwehe · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 03.07.2026, 11:00 Uhr (noch 18 Tage)
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Beschreibung
Die Gemeinde Langerwehe plant die Energetische Sanierung der Europaschule, Gebäude 1, Josef-Schwarz-Straße 16, 52379 Langerwehe und hat dafür bereits Fördermittel im Rahmen des Förderprogrammes „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier“ beantragt. Für die Übernahme weiterer Planungsleistungen sucht die Gemeinde geeignete Planer.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Planungsleistungen für die energetische Sanierung der Europaschule in Langerwehe.
- Die Ausschreibung bezieht sich auf Los 2: Technische Gebäudeausrüstung.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Die Gemeinde Langerwehe ist der Auftraggeber.
Die Gemeinde Langerwehe sucht Planungsleistungen für die energetische Sanierung der Europaschule, Gebäude 1.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 45 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis (netto) ohne optionale Leistungen in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P=100-((Preis des jeweiligen Angebots-niedrigster Preis) * 100)/(niedrigster Preis) Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Bitte beachten Sie, dass die Preise für die in der Leistungsbeschreibung als „optionale Leistung“ aufgeführten Leistungen nicht in das Zuschlagskriterium „Preis“ einfließen sollen. Diese Preise für optionale Leistungen sind daher nicht in die Gesamtsumme einzuberechnen.
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Schriftliches Konzept 40 %Qualität
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden untenstehende Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 1.250 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/tabellarische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/tabellarischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Die Auftraggeberin behält sich vor, Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, nicht zu werten. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: − Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts, − Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen, − Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Planungs- und Baubeteiligten, − Dokumentation, − Verantwortlichkeiten und Verfügbarkeiten, − Dokumentation. Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern der Auftraggeberin zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: 1. Umgang mit der Aufgabenstellung, 2. Fachliche Qualität, 3. Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen, 4. Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten, 5. Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Bepunktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunktzahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl.
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Qualifikation des Projektteams 15 %Qualität
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten, wobei • eine Projektleitung und • eine stellvertretende Projektleitung benannt werden müssen. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Kriterium Unterkriterium Punkte Erfahrung des Projektteams mit der Erbringung von Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung i.S.d. § 55 HOAI (bis zu 20 Punkte) 10 Jahre oder mehr 20 mindestens 8 Jahre 16 mindestens 6 Jahre 12 mindestens 4 Jahre 8 mindestens 2 Jahre 4 Erfahrung des Projektteams mit der Einbindung von Fördermitteln(bis zu 30 Punkte) Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln 15 in den letzten drei Jahren 15 Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes(bis zu 50 Punkte) Erfahrung des Projektteams mit Sanierung, Umbau oder Neubau eines Bildungsgebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes 15 Erfahrung des Projektteams mit der Planung einer Wärmepumpe 15 Erfahrung des Projektteams mit dem Planen im laufenden Betrieb 10 Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber 10 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 EUR für Sach- und über 3.000.000 EUR für Personenschäden je Schadensfall (mind. 3-fach maximiert je Kalenderjahr) abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung i.S.d. § 55 HOAI für mindestens 3 Aufträge im Bereich des Neubaus, der Erweiterung oder des Umbaus eines Hochbauprojektes für einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB in den letzten 7 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich durch eine Rückrechnung, ausgehend von dem Tag des Abgabeschlusses für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren. Auch nicht abgeschlossene Projekte können als Referenzprojekte aufgeführt werden. Hierbei muss jedoch mindestens die Leistungsphase 4 erbracht und abgenommen worden sein. Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz - die Anlagengruppen 2, 3 und 4 (Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen) - Nettobaukosten (KG 400) in Höhe von mindestens 1 Mio. € umfassen. Die Anforderungen können auch innerhalb einer Referenz erfüllt werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens drei Referenzen nach den vorgenannten Mindestanforderungen einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen durch ein Auskunftsverlangen beim früheren Auftraggeber zu überprüfen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bewerber muss mindestens über 5 Mitarbeitende (VZ-Äquivalente) verfügen. Diese müssen mindestens 2 Ingenieur*innen (bzw. vergleichbare Qualifikation) umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 18 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 03.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 05.06.2026 Auch in TED EU publiziert
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Preiseinschätzung
Basierend auf 13.555 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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