AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 00:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/73d76a38-a2cc-4a29-9dfc-2c3fe2c2ea66/

220-kV-Leitung Pasewalk Güstow – P216/ Provisorium UW Iven-West

Notice-ID: 73d76a38-a2cc-4a29-9dfc-2c3fe2c2ea66 · Procedure-ID: 0a6eb61c-1c6d-425c-bec8-53c3a700ea83

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Stammdaten

Auftraggeber
50Hertz Transmission GmbH, Berlin
Veröffentlicht
20.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45232210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Westlich der Stadt Iven im Landkreis Vorpommern-Greifswald plant die 50 Hertz das UW Iven West eine Einbindung in die 380-kV-Übertragungsnetz von 50Hertz. Hintergrund des Umspannwerkes ist die Erhöhung der Übertragungskapazität der Leitung Güstrow -Pasewalk, ein deutlich erhöhter Ausbau von EE-Anlagen sowie die notwendige Leistungsflusssteuerung. Im Zuge der Errichtung des Neubauumspannwerkes Iven West wird für einen begrenzten Zeitraum (kann mehrere Jahre betragen) ein Auftrennen der 220-kV-Leitungen Güstrow - Iven – Pasewalk 315 / 316 notwendig. Um weiterhin eine stabile elektrische Verbindung zwischen den Umspannwerken Pasewalk und Güstrow sowie die Anbindung des Windparks Iven zu gewährleisten, sollen temporär 220-kV-Baueinsatzkabel (BEK) zum Einsatz kommen.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).