AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau eines Parkhauses - Alb-Donau Klinikum Ehingen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Alb-Donau Klinikum Ehingen, ADK GmbH für Gesundheit und Soziales, Ehingen
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- Frist (Submission)
- 22.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung eines Generalübernehmers mit der vollständigen Planung, Errichtung und schlüsselfertigen Übergabe eines neuen Parkhauses am Standort des Alb-Donau Klinikums Ehingen. Die Maßnahme ist Bestandteil der Gesamtentwicklung des Klinikneubaus. Gegenstand des Auftrags ist die Planung und Realisierung eines modernen, funktionsfähigen und wirtschaftlich zu betreibenden Parkhauses mit mindestens 420 PKW-Stellplätzen einschließlich aller zugehörigen Außenanlagen, Verkehrsflächen, Erschließungsmaßnahmen und technischen Anlagen. Der GÜ übernimmt sämtliche Objekt- und Fachplanungsleistungen ab Leistungsphase 5 sowie die komplette Bauausführung aller Gewerke bis zur betriebsbereiten Fertigstellung. Das Parkhaus soll ein benutzerfreundliches, barrierefreies und städtebaulich angepasstes Gebäude darstellen, dessen Erschließung sowohl den Patienten- und Besucherströmen als auch den Anforderungen des Personalverkehrs gerecht wird. Hierzu gehören u. a. getrennte Zufahrten für Personal und Besucher, ausreichend breite Stellflächen, barrierefreie Sonderparkplätze und die Einhaltung der einschlägigen Normen und Vorschriften.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 31.03.2026
- Ende
- 31.08.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 4 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.