AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/135781) · Abgerufen am 08.08.2026 23:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/74054c19-2c36-4a4d-ac08-ec9dfe359967/

Beförderung von Schüler/innen für Querverkehre zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises

Notice-ID: 74054c19-2c36-4a4d-ac08-ec9dfe359967 · Procedure-ID: 8dd6fbdb-ccc3-422d-bd06-f9dca2226105

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Main-Kinzig-Kreis, Gelnhausen
Veröffentlicht
18.07.2024
Frist (Submission)
19.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.050.000 €
Rahmen-Maximum
1.900.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Beförderung von Schüler/innen für „Querverkehre“ zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises als Rahmenvereinbarung mit mehreren Verkehrsunternehmen. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können jeweils gesondert Kapazitäten für die Erbringung einzelner Leistungen abgefragt werden. Die einzelnen Angebote werden für die Einzelverkehre (Fahrtenpaare, jeweils bestehend aus Hin- und Rückfahrt) abgefragt. Jede Beauftragung eines Einzelverkehrs erfordert eine gesonderte Beauftragung. Dies gilt auch für die Erstbeauftragung zu Beginn der Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber fordert die Auftragnehmer, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Verfahren zum Abschluss dieser Rahmenvereinbarung hervorgegangen sind, zur Angebotsabgabe für die Einzelaufträge auf. Ein Anspruch auf die Beauftragung mit einzelnen Leistungen besteht nicht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
31.07.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).