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Weiterentwicklung Ostendareal mit Neubau von Wohn- und Gewerbeeinheiten in Stuttgart - Fachplanung Technische Ausrüstung, AG1-3+7+8
SSB Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Ingenieurbüro Trieb Kleinstunternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Aufgrund der Industrialisierung im 19. Jahrhundert entstand zwischen Gablenberg, Gaisburg und Berg mit „Ostheim“ eine neue Siedlung. Der „Verein zum Wohl der arbeitenden Klasse“, setzte sich unter anderem für die Wohnungsfürsorge einer rasch wachsenden Bevölkerung ein, was zum Bau von über 380 „Arbeitervillen“ im Stuttgarter Osten führte. Bis heute ist ein Großteil dieser Siedlung rund um den Eduard Pfeiffer Platz erhalten geblieben und steht unter Denkmalschutz. Mit dem Ostendplatz beherbergt Ostheim auch das Stadtteilzentrum, wo sich der Wochenmarkt, zahlreiche Nahversorgungsmöglichkeiten, Gewerbeeinrichtungen, das Bürgerzentrum, die Stadtteilbibliothek sowie das Leo-Vetter-Bad befinden. Der Stadtbezirk Stuttgart Ost bietet ein abwechslungsreiches Stadtbild. Stadtteile mit dörflichem Charakter reihen sich an planmäßig angelegte Arbeitersiedlungen und weitläufige Industrieflächen Richtung Neckartal. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) planen die Umgestaltung und Verbesserung des Ostendareals, im Bereich zwischen Landhaus-, Ostend- und Schönbühlstraße bis zum Leo-Vetter-Bad. Der Abschluss der Quartiersentwicklung soll mit der Bebauung der beiden letzten Baufelder und der Neugestaltung der dazu gehörenden Freiflächen vollzogen werden.Im März 2022 sind die Vorbereitungen für den Architekturwettbewerb gestartet, in dem die beste Lösung für das Areal gefunden werden soll. Eine wichtige Grundlage für die Auslobung waren die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vom Juni 2022, in welcher die Anlieger zahlreiche Ideen und Wünsche eingebracht haben. Seit August 2022 sind die Auslobungsunterlagen vollständig erstellt. Im September startete das Auslobungsverfahren. Die 30 Mitglieder starke Jury begutachtete in ihrer ersten Sitzung am 22. Februar 2023 15 anonym eingereichte Architekturentwürfe. Die drei besten Entwürfe wurden ausgewählt und deren Planer anonym aufgefordert, konkrete Aspekte ihrer eingereichten Vorschläge zu überarbeiten. Am 15. Juni 2023 tagte die Jury zum zweit
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung 30 %Qualität
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Projekteinschätzung und -abwicklung 30 %Qualität
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Honorar 25 %Preis
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Personelle Projektorganisation 15 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Ingenieurbüro TriebZuschlagswert 1.246.351 €1 Veröffentlichung
- 07.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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