AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://it-vergabe.eu/vergabe/vorgaben/659ae9aae51e2be58c95d60b7145126a) · Abgerufen am 17.08.2026 14:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/742b5bbc-a444-4db6-8db7-c7b4b29b6ebf/

Wartungsverlängerung von Sophos-Lizenzen

Notice-ID: 742b5bbc-a444-4db6-8db7-c7b4b29b6ebf · Procedure-ID: 2d1277bc-214b-440f-8a08-80c5c479148c

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunaler Betrieb für Informationstechnik - KommunalBIT (AöR), Fürth
Veröffentlicht
02.02.2026
Frist (Submission)
05.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72267100 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist die Verlängerung der Pflege- und Wartungsleistungen für alle bestehenden Sophos -Lizenzen bis zum 31.03.2029, um ein einheitliches Laufzeit-ende aller Lizenztypen zu erreichen. Die KommunalBIT benötigt folgende Lizenzverlängerungen: - Typ 1: Sophos XDR GOV - Hersteller-Code: CIXXDU36AJRGAA – 5.000 Stück - Laufzeit 3 Jahre ab 01.04.2026 - Typ 2: Sophos XDR Server- GOV - Hersteller-Code: CIXXDS36BARGAA – 1 Stück - Laufzeit 3 Jahre ab 01.04.2026 sowie - Typ 3: Sophos Central Device Encryption – GOV - Hersteller-Code: CDEAAU36AJRGAA – 5.000 Stück - Laufzeit 3 Jahre ab 01.04.2026

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
55 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).