Winterdienstleistungen am KIT Campus Nord, Campus Süd, Campus Ost und Campus West und Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie · Eggenstein-Leopoldshafen · Baden-Württemberg
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die eigenverantwortliche und selbständige Durchführung sämtlicher Winterdienstleistungen auf dem Betriebsgelände des KIT, Campus Süd (CS), Campus Ost (CO) und Campus West zum 01.11.2024ff (2 Jahre + 2 Jahre Option=4 Vertragsjahre) mit Bereitschaft vom 01.11. - 31.03. eines jeden Kalenderjahres mit den nach den Bestimmungen des Leistungsverzeichnisses (siehe Anlagen) zu erbringenden Arbeiten wie Winterdienstbereitschaft über 5 Monate pro Jahr, Räumen, Reinigen, Bestreuen von Straßen, Gehwegen, Fahrradwegen, Parkplätzen, Zufahrten (Rampen).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung für Winterdienstleistungen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) an verschiedenen Campusstandorten und Außenstellen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Offenes Verfahren (1) Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (3) Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß Absatz 2 unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. Dies ist hier der Fall. (5) Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 690 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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