AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/74467ec3-9ba3-440d-becc-1ef7affb5499) · Abgerufen am 11.08.2026 09:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/74467ec3-9ba3-440d-becc-1ef7affb5499/

3D-Drucker vom Typ Direct Ink Writing (DIW) für Forschungsanwendungen

Notice-ID: 74467ec3-9ba3-440d-becc-1ef7affb5499 · Procedure-ID: 1332d519-a8df-4569-8efb-0cade2bd9da1

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Ilmenau, Ilmenau
Veröffentlicht
28.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30232100 — Büromaschinen und Computer
Branche
Bildung & Forschung
Zuschlagswert
39.803 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Hier wird die Lieferung und Installation eines 3D-Druckers vom Typ Direct Ink Writing (DIW) beschrieben. Der 3D-Drucker wird für den Druck einer Vielzahl von Materialien beschafft, darunter weiche Polymere, Gele, leitfähige Paste, Keramik und sogar lebende Zellen. Die Tinte oder Paste enthält typischerweise Partikel, wie z. B. Keramik oder Metalle, die eine mittlere bis hohe Viskosität aufweisen und gedruckt werden können. Der Zweikomponenten-Druckkopf, z. B. für den Druck von Teil A und Teil B aus partikelgefülltem Silikon, Polyurethan und Epoxid, muss ebenfalls verfügbar sein.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ingenieurbüro Christian Reil CR-3D
Vertragsabschluss
28.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).