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DESY Hamburg Neubau ITGZ I - Hoch- und Mittelspannungsanlagen
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY · Hamburg · Hamburg · Nachgeordnete Behörde
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Das Gebäude erhält südlich vor dem Gebäude im Außenbereich eine Betonfertigstation mit einem Ölhermetik Trafo sowie einer Mittelspannungsübergabestation gemäß aktueller TAB des Netzbetreibers Stromnetz Hamburg. Gehäuse/Betonfertigstation: Betonfertigstation, begehbar anschlussfertiges Betongehäuse zur Freiluftaufstellung für einen Öl-Hermetik Transformator mit max. 1.250 kVA, typgeprüft nach IEC einschließlich Störlichtbogenprüfung 20 kA, Erwärmungsprüfung für Trafoleistungen bis 1.250 kVA, sowie der MS- und NS Schaltanlage. max. Abmessungen: Länge: 7,50 m, Breite: 2,80 m, Gesamthöhe: 4,21 m, Raumhöhe i. L.: 3,01 m + 66,5 cm Hohlboden. Transformator: Öl-Verteilungs-Transformator 1250 kVA/10 kV mit reduzierten Verlusten (gemäß Ökodesign Richtlinien). Mittelspannungsschaltanlage: Die Mittelspannungsschaltanlage muss eine typgeprüfte Kombination zu der zuvor beschriebenen Betonfertigstation sein. Die Schaltanlage und alle weiteren erforderlichen Betriebsmittel müssen den technischen Anforderungen der VDE-AR-N 4110 für die Planung, den Bau, den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz entsprechen. Darüber hinaus gelten die spezifischen Ergänzungen von Stromnetz Hamburg und sind zwingend zu erfüllen. Die hier beschriebene Mittelspannungsschaltanlage entspricht der Planungsgrundlage aus der VDE-AR N 4110_Ergänzung (Seite 44/74) mit der Bezeichnung: G10.Übergabestation mit mittelspannungsseitiger Messung. Die Mittelspannungsschaltanlage besteht insgesamt aus vier Feldern. Im Einzelnen aus zwei Ringkabelfeldern, einem Übergabeleistungsschalter und einem Messfeld. Die maximalen Maße der einzelnen Felder der Schaltanlage sind: 650 mm x 1.200mm x 2.242 mm (BxTxH). Darüber hinaus wird die Wartung der Hoch- und Mittelspannungsanlagen gemäß Ausschreibungsunterlagen mit gesondertem Wartungsvertrag abgefragt. Nähere Einzelheiten zum Gegenstand der Leistungen für die Hoch- und Mittelspannungsanlagen für den Neubau des ITGZ I enthält das Leistungsverzeic
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen zur Errichtung von Hoch- und Mittelspannungsanlagen für den Neubau des Integrierten Technologie- und Gründerzentrums (ITGZ I) am DESY-Campus in Hamburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2026
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 16.09.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 59 Tage nach Fristende
Auftragnehmer WISAG Elektrotechnik Nord GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.183 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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