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MüK - KS EWP OPL Freianlagen
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Beschreibung
Neubau EWP Objektplanung Freianlagen Klinikum Schwabing
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Objektplanung (Leistungsphasen 1-8 nach HOAI) für Freianlagen im Rahmen des Neubaus eines Energiewende-Projekts (EWP) am Klinikum Schwabing.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungsgesamtpreis brutto 0,5 %Qualität
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Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise an die Planung 0,2 %Qualität
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Erfahrung der Projektleitung 0,1 %Qualität
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Organisation des Projektteams 0,1 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters 1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Bestätigung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Eignungsanforderung
Umsatz Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Freianlagen) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Freianlagen) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), von mindestens 1 Mio. EUR netto / Jahr. Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Freianlagen) des Bieters.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzprojekte (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die 3 Referenzprojekte gelten als geeignet, wenn alle folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Jedes der 3 Referenzprojekte beinhaltet dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI, mit folgenden weiteren Mindestanforderungen: a) in den drei Referenzprojekten sind dem Bieter beauftragt und von ihm erbracht die Leistungen mindestens der Leistungsphasen 1 bis 8 der Objektplanung gem. §§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI; b) mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Objektplanung Freianlagen in einem geschlossenen Campusareal inkl. Personen- und Kraftfahrzeugverkehr; c) mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Objektplanung Freianlagen mit Bezügen zu denkmalgeschützter Umgebungsbebauung; d) mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Objektplanung Freianlagen für ein Mehrparteienwohnhaus oder -unterbringungsgebäude (Hotel, Hostel o. ä.). Ein Referenzprojekt kann mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllen. 2. Baukosten jedes Referenzprojekts der Kostengruppe 500 nach DIN 276:2018-12: Mindestens 1 Mio. EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog). 3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Angebote in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2021 begonnen worden sein). Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mit-glied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Refe-renzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Refe-renzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen/Eignung (Anlage 5) verwiesen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Durchschnittliche Personalstärke
Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025) von mindestens 10 in jedem Geschäftsjahr. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interes-sensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforde-rung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Fest-stellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ih-res Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bie-ter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirk-samkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- Frist 27.04.2026 Ergänzende Informationen
- Frist 27.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 27.04.2026 Ergänzende Informationen
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 845 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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